Plankstadt, 14.03.2003

Mit Wegschauen lässt sich Rechtsradikalismus nicht bekämpfen

Weitere Fakten zu den "Sperrungsverfügungen" von Reg.-Präs. Büssow gegen nordrhein-westfälische Access-Provider

Ein offener Brief an Herrn Bundespräsident Johannes Rau, als Antwort auf eine dpa-Meldung; an Herrn Walter Haas, DGB-NRW, als Antwort auf seinen Antwort-Serienbrief anlässlich seiner Pressekonferenz im Januar; sowie an Herrn Paul Spiegel, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland aufgrund eines möglichen besonderen Interesses an den Hintergründen.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Rau,
sehr geehrter Herr Präsident Spiegel,
sehr geehrter Herr Haas,

eine Meldung, die ich dieser Tage auf der Webseite des in der IT-Branche renommierten Heise-Verlags (http://www.heise.de/newsticker/) gelesen habe, veranlasst mich zu diesem offenen Brief. Darin ist mit Bezug auf eine dpa-Meldung zu lesen "Bundespräsident fordert schärferes Vorgehen gegen rechtsextreme Webseiten" - eine an sich löbliche und unterstützenswerte Sache möchte man sagen. Dennoch gibt es Anlass für deutliche Kritik - nämlich an der dabei vorgeschlagenenen Methodik. Diese ist nicht nur gänzlich ungeeignet, rechtsradikales Gedankengut zu bekämpfen, vielmehr widerspricht sie gängigen demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen, die es zu wahren gilt.

Diese Meldung war das Ergebnis eines Gesprächs des Bundespräsidenten mit dem Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow, der sich nun auch noch beim ersten Mann im Staat Unterstützung für sein Vorgehen sucht, welches von Experten über alle Partei-, Ideologie- und Interessensbereiche hinweg als "medienpolitischer Amoklauf" oder "Versuch der schleichenden Einführung eines Internet-Zensurapparates" verurteilt wird. Zu den Kritikern zählt auch meine Person, die sich seit über 15 Jahren aktiv für Kommunikation im Netz einsetzt, unterstützt durch die Mitunterzeichner am Ende dieses Briefes. Und weder ich, noch die zahlreichen Gruppen, Interessensvertretungen und Aktivisten, die in breiter Einmütigkeit Büssows Vorgehen kritisieren, sind der rechten Szene zuzuordnen.

Daher stellt sich wohl die Frage: "Wieso erwehren sich so viele, die eindeutig keine Symphatisanten der rechten Szene sind, einer Sperrungsverfügung gegen zwei - wohlgemerkt, lediglich zwei - Webseiten mit rechtsradikalen Inhalten?" (Vgl. z.B. entsprechende Meldung und Aufruf auf http://www.fitug.de) Nun, die Antwort ist: Es geht uns gar nicht um die Nazi-Seiten. Ob dies in dieser Form auch auf Herrn Büssow zutrifft, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Es geht uns vielmehr darum, dass Herr Büssow hier eine gefährliche Entwicklung in Gang setzen will - für die der "Kampf gegen Rechtsradikalismus" nur vorgeschoben wird. Er wird lediglich vorgeschoben, um sich eine gesellschaftliche Akzeptanz für sein Vorgehen zu erschleichen und gleichzeitig mögliche Kritiker - wie geschehen - in die "rechte Ecke" abzuschieben und damit unglaubwürdig zu machen.

Fakt ist: Mit den "Sperrungsverfügungen" wird keine einzige rechtsradikale Seite "gesperrt", sie werden lediglich für die Kunden eines "sperrenden" Providers ausgeblendet, bleiben also weiterhin existent und können sich sogar - sozusagen in "öffentlicher Verborgenheit" - munter weiter entwickeln. Diese Methode der "Bekämpfung" wäre besser mit verordnetem Wegschauen zu beschreiben, oder - wenn man es schärfer auslegen möchte - mit Zensur. Es muss dem einzelnen erwachsenen Benutzer obliegen, inwieweit er den Informationsfluss begrenzt, denn wie heisst es z.B. in einer vom Bundespräsidenten als Schirmherr betreuten Initiative, welche sich insbesondere an jüngere Internetnutzer richtet: "Die [fairlink.de] - Aktion will die kritische Auseinandersetzung mit dem Medium Internet fördern, ohne die Freiheit aufzugeben." Im krassen Widerspruch hierzu stehen die Absichten von Herrn Büssow, welcher mit "offiziellen Listen" (von wem kontrolliert? Eine Antwort hierzu verweigert Herr Büssow - ein Schelm, der Böses dabei denkt...) die Access-Provider verpflichten will, ihm nicht genehme Inhalte auszufiltern - und macht damit, quasi nebenbei, eine Ausnahmelösung des Mediendienstestaatsvertrag zum Regelfall.

Es wird seltsamerweise mittlerweile für selbstverständlich angesehen, dass die Access-Provider (zu Deutsch: Zugangsvermittler) für Inhalte Dritter in Haftung genommen werden können, obwohl diese eigentlich ihrem Kunden lediglich den technischen Zugang zum Internet ermöglichen, also selbst keine Informationen verbreiten oder gar Inhalte bereithalten. Dies tun Content-Provider (zu Deutsch: Inhaltsanbieter).

Herr Büssow verwechselt immer noch das Internet, ein Punkt-zu-Punkt-Medium, in welchem ein Anbieter (Autor und/oder Content-Provider) über die technische Infrastruktur von Zugangsvermittlern (Access-Providern) und Transporteuren (Carrier), direkt mit dem Rezipienten (Endbenutzer mit seinem Web-Browser) "kommuniziert" (d.h. ausschließlich auf die Eingaben des Benutzers, dann aber auch gezielt reagiert) mit einem Broadcast-Medium wie dem Hörfunk und dem Fernsehen, in welchem ein Sender pauschal "an alle" sendet und der Rezipient (Hörer oder Zuschauer) sich lediglich in die Übertragung einklinkt (seinen Radio/Fernseher einschaltet).

Um dies noch etwas zu verdeutlichen: Was passiert, wenn 10 Millionen Leute abends gleichzeitig die Tagesschau einschalten? Die Antwort: Gar nichts, denn das "Broadcast-Medium" (Sendung an alle) sendet generell an alle ohne Interaktion mit den Empfängern. Was aber passiert, wenn 10 Millionen Leute gleichzeitig eine Webseite aufrufen? Antwort: Der Server bricht wahrscheinlich wegen Überlastung zusammen, denn er muss jede einzelne Anfrage einzeln beantworten, d.h. er kommuniziert direkt mit jedem einzelnen Empfänger, daher Punkt-zu-Punkt-Medium.

Wirksame Bekämpfung von Rechtsradikalismus im Internet besteht darin, die Medienkompetenz der Nutzer zu stärken, mehr Aufklärung zu betreiben - wie dies bereits begrüssenswerterweise auf zahlreichen Seiten geschieht. Ein schönes Beispiel ist auch die Aktion jüdischer Amerikaner unter http://www.nizkor.org (in Deutschland leider unzulässig, da zu Anschauungszwecken auch auf "das Geschwätz" [persönliche Wertung] von Holocaust-Leugnern direkt verlinkt wird, was hierzulande geahndet würde - ein Beleg dafür, dass unsere Legislative in blindem Aktionismus gerne weit übers Ziel hinausschießt und damit immer wieder eher kontraproduktiv handelt - dies gilt leider parteiübergreifend). Dazu gehört auch - und gerade - die Schaffung von globalen Werten, welche einem globalen Medium wie dem Internet angemessen sind - das hat mit dem immer wieder gern zitierten Märchen vom "rechtsfreien Raum" überhaupt nichts zu tun. Der vorgeblich "rechtsfreie Raum" wird bevorzugt als Argument verwendet, wenn man den Versuch begründen will, nationale Rechtssprechung einem globalen Medium aufzuoktroyieren ("...am deutschen Wesen soll die Welt genesen"? Gerade wir Deutschen stehen in der Verantwortung aus der Geschichte etwas zu lernen - augenscheinlich ist das Verantwortungsbewusstsein dafür selbst bei einigen Staatsdienern inzwischen abhanden gekommen).

Der Ansatz von Herrn Büssow geht dagegen in eine andere Richtung. Die ursprüngliche Auswahl von vier Seiten (die beiden derzeit inkriminierten Nazi-Seiten, eine weitere Nazi-Seite, die allerdings längst vom Netz genommen war, sowie eine Seite, die abstoßende Inhalte, aber keineswegs rechtsradikales Gedankengut enthielt) zeigt, dass Herrn Büssow eher daran gelegen ist, hier ein Instrument zu installieren, mit dem nach behördlichen Gutdünken und im krassen Widerspruch zu rechtstaatlichen und demokratischen Grundlagen (u.a. Art5 GG) die Rezipientenfreiheit des Bürgers beliebig beschnitten werden kann - dies ist auch seinen verschiedenen Äußerungen zu entnehmen (siehe hierzu z.B. die umfangreiche O-Ton-Sammlung auf http://odem.org/informationsfreiheit/ sowie viele weitere Sammlungen zum Thema "Sperrverfügung".

Der "Kampf gegen Rechtsradikalismus" erscheint hier tatsächlich nur vorgeschoben um - wie eingangs schon gesagt - eine gesellschaftliche Akzeptanz zu erschleichen, leider erfolgreich, wie man an der erschreckenden Unterstützung von Personen und Gesellschaftskreisen (Zitat DGB: "Wie die technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Sperrung erfolgreich umzusetzen ist die Angelegenheit der Internetfachleute.") erkennen kann, die alle auf das Etikett "Kampf gegen Rechtsradikalismus" hereinfallen, da ihnen die grundlegenden technischen Kenntnisse fehlen, so dass sie ohne jegliche Ahnung der weitreichenden Konsequenzen die Büssowsche Lösung als adäquates Mittel zu akzeptieren bereit sind. Interessant jedoch, dass gerade die Fachleute (Provider-Verband eco, sämtliche Internet-Fachleute aller Parteien, uvm.), denen z.B. der DGB die Realisierungsmöglichkeiten überlassen möchte, hier widersprechen und sich vehement dagegen wehren, aber auf Ignoranz, gar Ablehnung stoßen. Daher wäre es dringendst geboten, dass man sich sowohl mit den technischen Hintergründen, als auch mit den Beweggründen der Gegnerschaft der Büssowschen Maßnahmen auseinandersetzt, insbesondere wenn sich diese völlig anders zusammensetzt als man bei dem Thema vielleicht hätte erwarten können. Gerade dieser Umstand sollte als deutliches Signal verstanden werden, dass die Bedeutung und die Tragweite der Problematik offensichtlich nicht im vollen Umfang erfasst und berücksichtigt worden ist. Die von den Experten befürchtete Konsequenz ist, dass das geplante Instrumentarium nicht nur geeignet wäre, hierzulande verbotene Inhalte, sondern auch missliebige (oder krasser: "nicht regierungskonforme") Inhalte den Endbenutzern vorzuenthalten. Insbesondere wird die Sorge durch die strikte Weigerung seitens Herrn Büssow eine Kontrolle der "Listenerstellung" zu ermöglichen, weiter verstärkt. Es sollte klar sein, dass damit elementare rechtsstaatliche Grundsätze ohne jede Notwendigkeit schlicht zur Disposition gestellt würden.

Es hat sich bereits mehrfach erwiesen, dass der Einsatz von technischen Mitteln unwirksam ist, wenn es um gesellschaftliche, psychologische und soziale Probleme und Konflikte geht - die derzeitige Debatte um eine Verschärfung des Urheberrechts, um Einkünfte von Rechteverwertern auf Kosten der grundgesetzlichen Informationsfreiheit bis hin zur Beschneidung von Forschung und Lehre zu zementieren, ist ein anderes aktuelles Beispiel: Technische Sperren werden einfach von "den Wissenden" umgangen (gängige Adressen und Mittel werden binnen kürzester Zeit in den einschlägigen Szenen verbreitet sein); dies führt zu einer Zweiteilung der Gesellschaft in die informierte Elite und das dumm gehaltene, bevormundete Fussvolk ("die digitalen Habenichtse" - von der Demokratie direkt zurück ins Mittelalter).

Die Beschränkung auf nur zwei Seiten macht es natürlich den überforderten Verwaltungsgerichten recht leicht zu sagen, dass der damit verbundene Aufwand für die Provider "verhältnismäßig" sei - dass Herr Büssow eine umfangreiche Liste in der Schublade hat, wird dabei gerne ausser Acht gelassen. Insbesondere zeigt in diesem Zusammenhang der "Versuchsballon" mit der zuvor genannten vierten Seite, welche über keine rechtsradikalen Inhalte verfügt, dass das vorgeschlagene Mittel der Ausblendung (als "Sperrung" der Seiten bezeichnet) nicht nur auf Naziseiten angewendet werden soll, sondern bereits geplant wird, beliebige missliebige Seiten auszublenden. So mögen nach einer Etablierung des Mechanismus durchaus Begehrlichkeiten etwa der Musikverwerter entstehen, "Raubkopiererseiten" zu blockieren oder etwa kritische Kommentare zu einer Regierungs-/Parteien-/Management-/(beliebig erweiterbar)-entscheidung per Listeneintrag "verschwinden" zu lassen.

Und nun auch noch der Bundespräsident als Fürsprecher von Instrumentarien, wie sie sonst nur in totalitären Systemen zur Anwendung kommen? Das kann und will ich mir nicht vorstellen.

Ich möchte daher Sie, Herrn