ODEM

Eine Plattform zur Veranstaltung von Online-Demonstrationen und Initiative zur Wahrung der Menschen- und Grundrechte in einem freien Internet

 

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  1. Die gesperrten Websites
    1. Was verlangt die Bezirksregierung genau, was ist passiert?
    2. Darf die Bezirksregierung aufgrund des Mediendienstestaatsvertrages eine Sperrung anordnen?
    3. Wo ist das Problem, diese Inhalte sind schließlich in Deutschland verboten?
    4. Das sind doch alles Nazi-Seiten, die da gesperrt wurden, oder?
    5. Rotten.com ist Menschenverarchtend. Sowas gehört verboten.
    6. Ist es nicht sowieso verboten, sich Nazi-Seiten anzuschauen?
    7. Ich will sowas aber nicht sehen, warum kämpfen Sie nicht gegen solche Seiten?!
    8. Ich will aber auch nicht, dass andere sowas lesen!
    9. Die Leute, die gegen die Sperrung sind, sind doch alles Nazis!
    10. Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen! Wenn die rechtlichen Grundlagen stimmen, sind die Sperrungen doch in Ordnung, oder?
    11. Finden Sie, dass das Material öffentlich zugänglich sein sollte? Das betrifft auch Kinder und Jugendliche ...

  2. Nazis und das Internet
    1. Für die Nazis ist das Internet doch das wichtigste Agitations- und Kommunikationswerkzeug, oder?
    2. Machen Sie sich durch solche Aktionen nicht in deren Kreisen Freunde?
    3. Auf den gesperrten Sites war ein Gewaltaufruf gegen meine Familie zu sehen, finden Sie das gut?
    4. Wie sollte Ihrer Meinung nach gegen Rechtsextremismus vorgegangen werden?

  3. Die Strafanzeige
    Experten behaupten, die Anzeige sei aus verschiedenen Gründen unbegründet:
    1. Da keine Informationen verändert werden, ist eine Zugriffsverweigerung keine Datenunterdrückung nach § 303a des Strafgesetzbuchs (StGB)
    2. Da keine Hardware beschädigt wird, trifft auch nicht der Computersabotage-Paragraph 303b zu
    3. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses ist nicht auszumachen. Sie käme höchstens in Betracht, wenn ein Provider etwa die IP-Adressen von abgeblockten Surfern an die Bezirksregierung weiterleitet
    4. Eine Nötigung kann Büssow bzw. der Bezirksregierung Düsseldorf nicht nachgewiesen werden

  4. Sonstiges
    1. Der WDR berichtet in seinem 2. Rundfunkprogramm, »Alvar Freude« wäre ein falscher Name. Wie heißt er wirklich?
    2. Der WDR berichtet dort weiter, auf ODEM.org würde rechtsradikales Gedankengut publiziert werden. Ist das richtig?
    3. Wer steckt alles hinter ODEM?
    4. Die WAZ berichtete am 31. Januar 2002, auf dem ODEM-Server würden die vier in NRW gesperrten Seiten liegen. Ist das richtig?


Die Fragen & Antworten
  1. Die gesperrten Websites
    1. Was verlangt die Bezirksregierung genau und warum, was ist passiert?
      Die Bezirksregierung Düsseldorf ist in Nordrhein-Westfalen für die Aufsicht über Mediendienste wie Videotext zuständig. Anders als viele Rechtsexperten sieht sie das Internet nicht als Teledienst sondern auch als Mediendienst an und will auch dieses kontrollieren und damit zu einem sauberen Konsummedium ummodeln.
      Wenn die entsprechenden Angebote aus dem Ausland kommen und somit nicht deutschem Recht unterliegen, will die Bezirksregierung die Zugangs-Provider dazu bringen, den Zugriff auf unerwünschten Inhalte zu blockieren bzw. umzuleiten. Damit vergleichbar wäre, wenn die Telekom für den Inhalt von Telefongesprächen haftbar gemacht werden könnte oder unerwünschte Telefonnummern im Ausland gesperrt werden würden. Aber genauso wie die Post nicht für den Inhalt der beförderten Briefe verantwortlich ist, sind dies Internet-Provider für die angerufenen Sites auch nicht: sie transportieren nur Daten.
      Diese unerwünschten Inhalte sollen nun ausgeblendet werden: sie sind zwar immer noch vorhanden, aber ohne Hintergrundwissen für einen Normalanwender nicht mehr abzurufen.

    2. Darf die Bezirksregierung aufgrund des Mediendienstestaatsvertrages eine Sperrung anordnen?
      Nach Ansicht von Rechtsexperten nicht. Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster hat dies in einer ausführlichen Stellungnahme begründet.

    3. Wo ist das Problem, diese Inhalte sind schließlich in Deutschland verboten?
      Das ist nur für rechtsradikale Internet-Angebote größtenteils richtig. Bei Rotten.com ist dies nicht so deutlich. Dort gibt es Fotos von Schneemännern in Penis-Form, Fotos von Politikern, aber auch Fotos von Selbstmördern. Alle vier betroffenen Sites kommen allerdings von außerhalb Deutschlands, in der Regel aus den USA, und sind dort nicht verboten. Solange diese Webseiten existieren, so lange gilt die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit: jeder hat das Recht, sich aus öffentlichen Quellen uneingeschränkt zu unterrichten.
      Bei den bisher von der Bezirksregierung Düsseldorf im ersten Anlauf gewünschten Sperrungen handelt es sich um:
      Links temporär entfernt:
      illegale Links

      Die in der Zwischenzeit erlassene Sperrverfügung spricht nur noch von zwei Domains (die von »Nazi Lauck« und Stormfront), droht aber gleichzeitig an, eine Sperrverfügung für unzählige andere Websites, auch Suchmaschinen, anzuordnen.
      Obwohl die im November 2001 angedrohte Sperrverfügung nur für die Hälfte der Sites ausgesprochen wurde, werden von einigen Providern immer noch (Stand: 5. März 2002, also rund ein Monat nach dem Eintreffen der Sperrverfügung) alle vier Domains gesperrt.

    4. Das sind doch alles Nazi-Seiten, die da gesperrt wurden, oder?
      Nein. Rotten.com ist definitiv keine rechtsextreme Site. Dort finden sich mehr oder minder geschmacklose, sarkastische und satirische Bilder; siehe auch Anhang A der Strafanzeige.

    5. Rotten.com ist Menschenverarchtend. Sowas gehört verboten.
      Rotten ist nicht unumstritten, und ein Teil der dort kommentierten Bilder sind durchaus sehr ekelerregend, viele aber auch nicht. Bilder, die zeigen was passiert wenn man zum Beispiel zu schnell Auto fährt oder S-Bahn-Surfing betreibt können aber durchaus auch eine pädagigische Funktion erfüllen. So schockt die Polizei in Brandenburg in Discotheken junge Autofahrer (jedes Wochenende verunglücken viele tödlich) mit Bildern von Rotten.com. Und sie sagen es hilft ...

      Machen Sie sich selbst ein Bild! Rotten.com zeigte am 2.22002 unter anderem (die ersten sechs Verweise in Original-Reihenfolge):

      Welche Auswirkungen es auf die Freiheit des Netzes hätte, wenn eine Zwangssperrung von Sites wie Rotten in Deutschland akzeptiert werden würde und welche »anstößigen« Sites als nächstes verboten werden würden, das kann sich jeder selbst ausmalen.

    6. Ist es nicht sowieso verboten, sich Nazi-Seiten anzuschauen?
      Nein. Eine Demokratie zeichnet sich nicht nur dadurch aus, selbst mit ihren Feinden fair umzugehen, sondern vor allem dadurch, ihren Bürgern möglichst viele Freiheiten zu lassen. Das Recht, sich aus allen öffentlichen Quellen zu unterrichten, auch wenn diese bedenkliche Inhalte haben, gehört dazu. Ein »Feindsenderverbot« gibt es nicht.

    7. Ich will sowas aber nicht sehen, warum kämpfen Sie nicht gegen solche Seiten?
      Sie müssen es sich nicht ansehen! Nazis platzieren keine Werbebanner, tauchen nicht in Top-Listen ihrer Lieblings-Plattform auf, schicken Ihnen keine E-MailsSie erreichen diese Seiten nur, wenn Sie sie gezielt anwählen. Das Internet ist nicht wie FernsehenSie entscheiden selbst, welche Sites Sie anschauen. Aber vergessen Sie nichtSie können diese Seiten zwar ausblenden, aber verschwunden sind sie dadurch nicht. Wegschauen war schon vor 60 Jahren ein Fehler.
      Aktivismus gegen Rechtsextremismus ist unabhängig vom Eintreten für Informationsfreiheit.

    8. Ich will aber auch nicht, dass andere sowas lesen!
      Mit welchem Recht möchten Sie darüber entscheiden, was andere lesen oder nicht lesen sollen? Verbote sind die Methoden von Diktaturen.

    9. Die Leute, die gegen die Sperrung sind, sind doch alles Nazis!
      Setzen sich Rechtsextreme für die Freiheit Andersdenkender ein? Nein. Informationsfreiheit heisst, jedem die Möglichkeit bieten, sich aus allen öffentlich zugänglichen Quellen unbegrenzt zu unterrichten.
      Die Zensur-Gegner haben in der Regel nur die begründete Befürchtung, dass die jetzige Einschränkung der Informationsfreiheit nur einen Versuchballon darstellt, um später viele weitere Webseiten sperren zu können

    10. Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen! Wenn die rechtlichen Grundlagen stimmen, sind die Sperrungen doch in Ordnung, oder?
      Hier wird aber nicht die Meinungsfreiheit des Anbieters, sondern das Recht des Sich-informieren-Dürfens des Konsumenten beschränkt, also die Informationsfreiheit oder Rezipientenfreiheit der Bürger ebenso wie die Arbeit von Forschung und Lehre.
      So umfasst das Recht sich zu unterrichten sowohl die schlichte Informationsaufnahme als auch die aktive Informationsbeschaffung. Ungehindert bedeutet frei von rechtlich angeordneter oder faktisch verhängter staatlicher Abschneidung, Behinderung, Lenkung, Registrierung und sogar »frei von unzumutbarer Verzögerung«, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im Fall »Einfuhrverbot / Leipziger Volkszeitung« entschieden hat (BVerfGE 27, 71). Eine Sperrung von bestimmten Inhalten ist somit nicht verfassungskonform sondern verstößt gegen Artikel 5 GG.

      Vergleiche auch:
      Die Kommunikationsgrundrechte nach Art. 5 Abs. 1 GG (siehe »3. Die Informationsfreiheit«)

      Ähnlich entschied das Bundesverfassungsgericht auch im »Parabolantennen-Urteil« (BVerfGE 90, 27).

    11. Finden Sie, dass das Material öffentlich zugänglich sein sollte? Das betrifft auch Kinder und Jugendliche ...
      Das Internet ist ebensowenig wie der Fernseher ein geeigneter Babysitter. Daher sollten Kinder das Internet immer nur unter Aufsicht nutzen.
      Auch hier gilt wieder: niemand stolpert zufällig über irgendeine der beanstandeten Web-Seiten. Verbote wecken nur ein noch größeres Interesse und Sperrungen von Webseiten lassen sich mit entsprechendem Hintergrundwissen umgehen, sofern der Zugang zum Internet nicht vollkommen kontrolliert und eingeschränkt wird. Aber das schafft noch nicht mal China.

  2. Nazis und das Internet
    1. Für die Nazis ist das Internet doch das wichtigste Agitations- und Kommunikationswerkzeug, oder?
      Viel wichtiger als das Internet sind aber Telefon&Mobiltelefon, die nächste Bushaltestelle oder der Kinderspielplatz. Solche realen Orte haben insbesondere bei denjenigen Bedeutung, die auch tatsächlich Straftaten begehen. Nur würde trotzdem niemand auf den Gedanken kommen, Bushaltestellen oder andere Treffpunkte von Neo-Nazis zu verbieten, oder?
      Im Jahr 2000 gab es laut Simon Wiesenthal Center ~2000 rechtsextreme Seiten (die Schätzungen reichten insgesamt von 400-2000), bei insgesamt über 1,5 Milliarden Webseiten; laut Verfassungsschutz gab es im Jahr 1999 rund 9000 gewaltbereite Rechtsextremisten und 51.400 rechtsextremistische Personen. Wohlgemerkt: außerhalb des Internets.

    2. Machen Sie sich durch solche Aktionen nicht in deren Kreisen Freunde?
      Wir suchen uns unsere Freunde selbst aus.

    3. Auf den gesperrten Sites war ein Gewaltaufruf gegen meine Familie zu sehen, finden Sie das gut?
      Nein, das ist schlimm. Aber wäre es nicht viel schlimmer, wenn Sie es nicht hätten lesen dürfen, sondern nur diejenigen, die ein Interesse daran haben, Ihrer Familie zu schaden?

    4. Wie sollte Ihrer Meinung nach gegen Rechtsextremismus vorgegangen werden?
      'In Auschwitz wurde niemand 
vergast.' Verbote helfen nicht, im Gegenteil: sie machen nur neugierig. Nur Aufklärung kann im Kampf gegen den Rechtsextremismus helfen. Beispielsweise mit Hilfe des Buches »In Auschwitz wurde niemand vergast.« 60 rechtsradikale Lügen und wie man sie widerlegt von Markus Tiedemann:
      »Die Geschichtliche Wahrheit ist immer die beste Waffe gegen das Gebräu aus Mythen, Legenden und Pseudo-Tatsachen
      Die Website »Lernen aus der Geschichte« bietet Unterrichtsmaterial für Schule und Jugendarbeit. Weitere Materialien, Quellen, Verweise und Buchtipps hat der Journalist Burkhard Schröder in seinem Informationsportal Rassismus/Antisemitismus zusammengestellt.

  3. Die Strafanzeige
    Experten behaupten, die Anzeige sei aus verschiedenen Gründen unbegründet.
    Diese Vermutung stammt sicher aus einer Meldung bei Heise-Online. Vermutlich war der beratende Rechtsanwalt Tobias Strömer nicht über alle Details der Strafanzeige informiert.
    1. Da keine Informationen verändert werden, ist eine Zugriffsverweigerung keine Datenunterdrückung