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Strafanzeige gegen Mitglieder der Bezirksregierung Düsseldorf sowie verantwortliche Mitarbeiter diverser Internet-Provider und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.

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Bitte beachten Sie auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Verdächtigte

2.1 Verdacht auf Anstiftung und/oder Nötigung

2.2 Verdacht auf Datenveränderung, Datenunterdrückung, Computersabotage sowie Verletzung des Fernmeldegeheimnisses

2.3 Versuch bzw. Planung von Datenmanipulation

2.4 Angeschriebene Staatsanwaltschaften

3 Beschreibung

3.1 Datenunterdrückung durch Provider

3.2 Verdacht gegenüber Mitgliedern der Bezirksregierung Düsseldorf

3.3 Versuch bzw. Planung von Datenmanipulation

4 Anhang

Anhang A: Verschiedene Hintergrundinformationen

Anhang B: Manipulierte Nameserver-Einträge

Anhang C: Seiten mit Sperr-Hinweisen

Anhang D: Sonstige Quellen

 

1 Einführung

 

Einige Internet-Provider, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sperren ausgewählte Internet-Inhalte bzw. leiten Anfragen dieser Seiten auf eigene Inhalte um; weiterhin werden E-Mails, die an bestimmte Empfänger ge­richtet sind, auf eigene Server dieser Provider umgeleitet.

 

Ich habe daher den Verdacht, dass die betreffenden Provider sich der Datenveränderung bzw. Datenunterdrückung nach § 303a StGB und/oder Computersabotage nach § 303b StGB sowie der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses nach § 85 TKG und § 206 StGB strafbar machen.

 

Die Sperrungen von Daten, Veränderungen und Umleitungen gehen auf Initiative von Mitgliedern der Bezirksregierung Düsseldorf zurück.

Daher habe ich den Verdacht, dass sich die unten genannten und evtl. weitere zu ermittelnde Personen sich u.a. der Anstiftung (§ 26 StGB) und Nötigung in einem besonders schweren Fall (§ 240 Absatz 4, Missbrauch der Befugnisse als Amtsträger) schuldig machen.

 

 

2 Verdächtigte

 

Die Strafanzeige richtet sich gegen verantwortliche Mitarbeiter bei den im folgenden genannten Firmen und Institutionen

 

2.1 Verdacht auf Anstiftung und/oder Nötigung

 

Mitglieder der Bezirksregierung Düsseldorf mit Amtssitz
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

 

Namentlich im Zusammenhang bekannt:

Jürgen Büssow, Regierungspräsident
Jürgen Schütte
Markus Leroch

2.2 Verdacht auf Datenveränderung, Datenunter­drückung, Computersabotage sowie Verletzung des Fernmeldegeheimnisses


Der Verdacht betrifft u.a. zu ermittelnde Mitarbeiter der folgenden und evtl. weite­rer ebenfalls zu ermittelnder Internet-Provider, Behörden und Hochschulen

 

ISIS Multimedia Net GmbH & Co KG
Kaistraße 6
40221 Düsseldorf


RWTH Aachen
Templergraben 55
52056 Aachen


Ahrens Online GmbH
Markt 4
59348 Lüdinghausen


Universität Siegen, HRZ
Hölderlinstr. 3
57068 Siegen


Versatel Deutschland GmbH & Co. KG
Unterste-Wilms-Straße 29
44143 Dortmund


Ruhruniversität Bochum
Universitätsstrasse 150
44801 Bochum


Vision Consulting Deutschland oHG
Osterather Str. 7
50739 Köln



 

 

2.3 Versuch bzw. Planung von Datenmanipulation

 

Die folgenden Unternehmen und Institutionen planen Systeme zur Datenmanipulation und Datenunterdrückung. Sie sollen zum großflächigen Einsatz kommen und die bisherigen Methoden ablösen

 

webwasher.com AG
Vattmannstraße 3
D-33100 Paderborn


Universität Dortmund
44221 Dortmund

BOCATEL GmbH & Co.
Bonner Centrum für angewandte Telekommunikation KG
Kronprinzenstraße 46
D-53173 Bonn


IntraNet GmbH
Kronprinzenstrasse 46
53173 Bonn

 

2.4 Angeschriebene Staatsanwaltschaften

 

Die angeschriebenen Staatsanwaltschaften ergeben sich aus den Anschriften der Verdächtigten:

 

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Sternwartstraße 31
Postfach 19 01 52
40111 Düsseldorf
Telefax (02 11) 90 16-200


Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Postfach 10 11 22
40002 Düsseldorf
Telefax (02 11) 77 07-476

Staatsanwaltschaft Dortmund
Postfach 10 29 42
44029 Dortmund
Telefax (02 31) 926-25090


Staatsanwaltschaft Münster
Postfach 5921
48135 Münster
Telefax (02 51) 494-555

Staatsanwaltschaft Siegen
Postfach 10 12 61
57012 Siegen
Telefax (02 71) 33 73-437


Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln
Telefax (02 21) 477-40 50

Staatsanwaltschaft Bonn
Herbert-Rabius-Straße 3
53225 Bonn
Telefax (02 28) 97 52-600

Staatsanwaltschaft Paderborn
Postfach 25 20
33055 Paderborn
Telefax (0 52 51) 126-555


Staatsanwaltschaft Bochum
Postfach 10 24 49
44724 Bochum
Telefax (02 34) 967-25 87


 

 

 

3 Beschreibung

 

3.1 Datenunterdrückung durch Provider

 

Die oben aufgeführten Internet-Service-Provider (ISP) sperren für ihre Kunden entweder den Zugriff auf alle Computer, die den folgenden Domains angehören oder auf einzelne Computer aus den folgenden im Ausland gehosteten Domains:

 

Sowie möglicherweise weitere zu ermittelnde Domains.

 

Die Sperrungen schließen, zumindest in den mir bekannten Fällen, alle Internet-Protokolle ein. Es wird also der Datenaustausch über das World Wide Web (WWW) mittels des Hypertext Transfer Protocols (HTTP) mit einem Computer innerhalb der betroffenen Domains verhindert oder auf andere Systeme umgeleitet, E-Mails werden blockiert oder zu anderen Systemen und damit anderen Empfängern umgeleitet, eine Kommunikation mittels IRC, ICQ oder anderen Diensten wird pauschal unterdrückt.

Damit wird nicht nur die Informationsfreiheit5 GG) von Kunden der ISPs drastisch eingeschränkt, sondern jegliche Kommunikation mit den betroffenen Computersystemen unterbunden.

 

Eine weitere Methode zur Sperrung ist, im Router oder im Firewall die IP-Adressen der zu sperrenden Computersysteme entweder komplett zu sperren, eine Datenverbindung zu dem vom Kunden ausgewählten Zielrechner also auch bei direktem Zugriff unter Umgehung des DNS zu unterbinden, oder einen Zugriff auf solche IP-Adressen durch manipulierte Routing-Tabellen wiederum zu eigenen Servern umzuleiten.

Technisch wird die Sperrung oder Umleitung zumeist mittels gefälschter Einträge im Domain Name System (DNS) bei den Providern erreicht. Details zu den Hintergründen mitsamt Angabe von Quellen der technischen Spezifikationen können Sie Anhang A.1 entnehmen.

 

Für den Autor dieser Strafanzeige besteht der naheliegende Verdacht, dass sich die betreffenden Internet-Provider aufgrund der Sperrungen bzw. Umleitungen strafbar machen:

 

Die ISPs sind als Netzwerkbetreiber und bloßer Transporteur der Daten weder Anbieter der betreffenden Daten oder Homepages noch stellen sie diese bereit. Sie sind nach dem Teledienstegesetz (TDG) nicht für durchgeleitete Informationen verantwortlich, was in der aktuellen Fassung des Gesetzes in § 9 nochmals konkretisiert wurde.

 

Internet Service Provider, die einen Netzzugang anbieten, fungieren ähnlich wie die Betreiber der Telefonleitungen oder wie die Post: sie übermitteln Daten und Informationen. Anders als gelegentlich von Laien behauptet ist das Internet in keinster Weise mit dem Rundfunk vergleichbar.

Siehe auch Anlage A.4

 

Der Verdacht gründet sich unter anderem auf online verfügbare Quellen wie:
http://www.ccc.de/censorship/

 

Weitere Quellenangaben sind in Anhang A.3 nachzulesen.

 

 

3.1.1 Verdacht gegen die ISIS Multimedia GmbH

 

Die ISIS Multimedia GmbH manipuliert wie oben beschrieben DNS-Einträge der betreffenden Domains, um einen Datenaustausch mit dem vom Kunden gewählten Server zu verhindern. Eine Auflistung und die Details zu den manipulierten DNS-Einträgen sind in Anlage B.1 nachzulesen.

 

Anfangs wurden die DNS-Einträge für ISIS-Kunden so manipuliert, dass ein Zugriff auf eine der oben genannten Domains auf die Rechner der Bezirksregierung Düsseldorf umgeleitet wurde. Beispielsweise hatte ein Zugriff auf die Website von Rotten.com (http://www.rotten.com/) zur Folge, dass stattdessen auf die Website der Bezirksregierung Düsseldorf zugegriffen wurde. Die Bezirksregierung Düsseldorf wurde so in die Lage versetzt, unrechtmäßig Daten über über Benutzer aufzuzeichnen, die diese Website abrufen wollten.

Ebenso wurde die E-Mail-Kommunikation umgeleitet. Auf den Servern der Bezirksregierung Düsseldorf sind also E-Mails angekommen, die für andere Empfänger gedacht waren.

 

In der Zwischenzeit wurden nach Protesten die DNS-Einträge für alle betreffenden Domains auf 127.0.0.1 (localhost) gesetzt, Kontaktversuche werden also auf den Computer des Kontaktierenden geleitet.

 

Quellen:

 


ISIS ist anscheinend Provider für den Landtag in Nordrhein-Westfalen:
http://www.cisco.com/warp/public/3/de/3-produkte/isp/114-isis.html

 

Damit trifft die Datenmanipulation bzw. Datenunterdrückung auch die Landtags­abgeordneten und ihre Mitarbeiter.

 

Aufgrund der aufgeführten Tatsachen ergibt sich der Verdacht, dass die ISIS Multimedia GmbH bzw. deren verantwortliche Mitarbeiter gegen die folgenden Gesetze verstoßen:


  1. § 303a StGB Datenveränderung und Datenunterdrückung
    Der Zugriff auf Daten der genannten Computer wurde umgeleitet bzw. ganz unterdrückt

  2. § 303b StGB Computersabotage
    Den ISIS-Kunden (u.a. Landtag in NRW) ist der Zugriff auf die beanstandeten Websites sowie auf weitere auf den gesperrten Computersystemen liegende Daten verwehrt

  3. § 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
    Vom Kunden versendete E-Mails werden nicht zugestellt sondern geblockt (Verstoß gegen § 206 StGB Absatz 2, Nummer 2 und Nummer 3) bzw. wurden zur Bezirksregierung Düsseldorf umgeleitet (Verstoß gegen § 206 StGB Absatz 1 und Absatz 5)

  4. § 85 TKG Fernmeldegeheimnis
    Aufgrund der Umleitung von E-Mails und anderer Kommunikation via Internet an die Bezirksregierung Düsseldorf

 

 

3.1.2 Verdacht gegen Ahrens Online GmbH

 

Ähnlich manipuliert die Ahrens Online GmbH die DNS-Server, um eine Sperrung des Zugriffs auf die betreffenden Computersysteme zu erreichen. Alle Zugriffe werden auf einen Rechner mit der IP-Adresse 193.97.199.5 und dem Namen www10.ahrens.de, der zum Ahrens-Netzwerk gehört, umgeleitet (siehe Anlage B.2 für Details zur DNS-Manipulation).

 

Ein HTTP-Zugriff auf den Rechner ergibt bei Angabe eines gesperrten Hosts eine lapidare Meldung von Ahrens (siehe auch Anlage C.1):

 

Auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf, die der Ahrens Online GmbH am 6. Oktober 2001 zugestellt wurde, haben wir die nebenstehenden Internetpräsenzen dauerhaft gesperrt.“

 

Im HTTP-Header ist ersichtlich, dass diese Datei zum letzten mal am Vormittag des 6. Oktobers 2001 geändert wurde. Details und HTML-Quelltext siehe Anlage C.1.

 

Gleichzeitig wurde, wie aus Anlage B.2 auf Seite 28 ersichtlich, der sog. MX-Eintrag, der den zuständigen Server für den Empfang von E-Mails bezeichnet, auf mail.ahrens.de gesetzt.

Es wird durch das explizite Setzen des MX-Eintrags bewusst und absichtlich jeglicher E-Mail-Verkehr mit Empfängern der oben genannten Domains auf einen Ahrens-Mailserver umgeleitet. Ahrens macht sich damit bewusst zum Empfänger aller E-Mails, die an eine der oben genannten Domains gerichtet sind.

 

Aufgrund der aufgeführten Tatsachen ist der Verdacht naheliegend, dass die Ahrens On­line GmbH gegen die folgenden Gesetze verstößt:


  1. § 303a StGB Datenveränderung und Datenunterdrückung
    Der Zugriff auf Daten der genannten Computer wird umgeleitet, die Informationsfreiheit der Kunden eingeschränkt

  2. § 303b StGB Computersabotage
    Je nach Kunden der Ahrens Online GmbH könnte auch der Straftatbestand der Computersabotage erfüllt sein

  3. § 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
    Vom Kunden versendete E-Mails werden anscheinend nicht dem eigentlichen Empfänger zugestellt sondern auf einen Server von Ahrens umgeleitet. Damit dürfte ein Verstoß gegen § 206 StGB Absatz 2, Nummer 1 bis 3 vorliegen. Weiterhin erlangen Mitarbeiter der Ahrens Online GmbH durch die Umleitung unbefugt Zugang zu Informationen über die näheren Umstände von versendeten E-Mails und verstoßen damit gegen § 206 StGB Absatz 5.

  4. § 85 TKG Fernmeldegeheimnis
    Aufgrund der Umleitung von E-Mails und anderer Kommunikation

 

3.1.3 Verdacht gegen die Versatel Deutschland GmbH & Co. KG

 

Es ist zu lesen, dass auch die Versatel Deutschland GmbH & Co. KG die betreffenden Domains sperrt.

Siehe u.a.: