NRW-Justiz:

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Durch gesetzliche Regelung: Patientenverfügung soll Sicherheit für Beteiligte schaffen

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter fordert den Bundesgesetzgeber auf, durch gesetzliche Regelung der Patientenverfügung Sicherheit für Patienten, Ärzte und Angehörige zu schaffen und Lebensschutz und Selbstbestimmungsrecht der Parteien gleichermaßen zu sichern. Der vom Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach vorgestellte Gesetzesentwurf wird diesen Anforderungen gerecht. Die nordrhein-westfälische Justizministerin Müller-Piepenkötter hat deshalb den so genannten Bosbach-Entwurf am Dienstag (2.12.2008) in Düsseldorf ausdrücklich begrüßt. Müller-Piepenkötter: "Dieser Entwurf ist in sich ausgewogen und wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht.  Nur dieser Entwurf setzt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten unter Wahrung des Lebensschutzes um." 

Der Gesetzesentwurf regele, unter welchen Voraussetzungen eine Patientenverfügung verbindlich sei und sich Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte nach dem geäußerten Willen des Patienten zu richten hätten. Patientenverfügungen beinhalten die Erklärung eines Patienten, wie und in welchem Umfang eine ärztliche Behandlung erfolgen soll, wenn keine Einwilligungsfähigkeit mehr besteht. Ein jeder kann mit einer Patientenverfügung den Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung für den Fall festlegen, dass er selbst keine Einwilligung mehr zur Behandlung oder zum Bandlungsabbruch erteilen kann.

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