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Nachdenkpause über Filtermaßnahmen gegen US-Nazi-Portal in Frankreich

Französische Provider sollen Zugang zu US-Nazi-Portal sperren

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Nathalie Roller 31.10.2001

Der Pariser Richter Jean-Jacques Gomez hat die französischen Provider in der Sache front14.org in seinem abschließenden Urteil am Dienstag nicht wirklich in die Pflicht genommen

Vor fast genau einem Jahr hatte Jean-Jacques Gomez, der in Frankreich bereits als "der Internet-Richter" tituliert wird, mit seinem Urteil gegen Yahoo! für internationales Aufsehen gesorgt ([local] Yahoo geht in die Knie). Damals hatte Gomez die US-Suchmaschine dazu gezwungen, den Zugang zu Nazi-Auktionen für Franzosen zu sperren. Diesmal hatte er offenbar Schwierigkeiten, der Bitte von 7 Anti-Rassismusbewegungen Folge zu leisten.

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Die internationale Aktion für die Gerechtigkeit [extern] J'Accuse hatte den französischen Providerverband [extern] AFA (Association des Fournisseurs d'Accès et de Services Internet) angeklagt, weil dieser sich geweigert hatte, den Zugriff auf das US-Naziportal front14.org auf französischem Territorium unzugänglich zu machen ([local] Vorletzte Etappe im Fall Front14.org).

Auch wenn Gomez in seinem Urteil feststellt, dass "die Gesamtheit des Portals offensichtlicher illegaler Natur" sei, so lässt er es den Internetprovidern frei, "die Maßnahmen, die ihnen notwendig und technisch machbar erscheinen, zu determinieren".

"Es ist völlig fehl am Platz, auch nur die geringste Hoffnung darin zu setzen, dass sich das Internet selbst regulieren wird: ein Netzwerk, das sich immer mehr der Maßlosigkeit, dem Glauben, dass alles möglich ist, hingibt und zum Schlupfwinkel aller Exzesse, aller Provokationen und zum Ausdrucksmittel aller Arten von Aggressionen geworden ist: Pädophilie, Prostitution, Rassismus, Verneinung des Holocaust", leitete Jean-Jacques Gomez seine "Einladung" zum Filtern ein.


Trotzdem wünsche er eine "aktivere Teilnahme" der Provider an der "notwendigen Regulierung" des Netzes, damit es nicht "ganz in der Art eines Steuerparadieses" zu einem "Schutzraum für Cyberkriminelle" verkomme. Eine Debatte sei hier dringend notwendig. Was allerdings geschehen wird, falls die 13 französischen Provider, die durch die AFA repräsentiert werden, Gomez' Hinweis auf die Illegalität von front14.org keinerlei Gehör schenken und keine Filter instalieren, wurde im Urteil nicht präzisiert.

Die Anwälte der AFA freuten sich natürlich über ihre faktische Entlassung aus der Filterpflicht. Doch wunderte man sich über des Richters Ansinnen, eine Debatte "aller Internetakteure" zum Thema Regulierung des Netzes initiieren zu wollen, wo man doch schon 4 Tage lang darüber diskutiert habe. Gomez hatte im Laufe des Sommers und Herbstes bereits vier Anhörungen von Experten angesetzt, um Licht ins technische und juristische Dunkel von möglichen Filtermaßnahmen zu bringen. Sichtlich mit wenig Erfolg. "Jetzt sind die Provider an der Reihe", interpretierte der Anwalt von J'Accuse Gomez' Urteil.

Allerdings werde es ein Problem mit der Ausführung geben, da der Richter keinerlei Angaben zu möglichen Sanktionen getätigt hat, falls die Provider nichts gegen front14.org unternehmen. Doch werde man dann nicht zögern "bei der nächsten Gelegenheit" wieder vor Gericht zu ziehen, drohte der Präsident von J'Accuse, Marc Knobel untätigen Providern.

Was die gesetzliche Verpflichtung von Internetprovidern zur "Neutralität" anbelangt, so hat Gomez daran in seinem Urteil einen leisen Zweifel anklingen lassen. Die Anwälte der AFA hatten sich während des Prozesses ja immer wieder darauf berufen. "Die Neutralität der technischen Internetanbieter macht es Opfern unmöglich, ihre Rechte wirklich geltend zu machen", kritisierte Gomez eines der Hauptargumente der französischen Provider. Was sogleich zu Lob von Seiten der Anwälte der Antirassismusbewegungen führte: "Erstmals hat ein Richter das Neutralitätsargument der Provider regelrecht beiseite gefegt", freute sich Stéphane Lilti für J'Accuse. Offenbar hatte man Schwierigkeiten sich seine Niederlage einzugestehen, denn Gomez' vage formuliertes Urteil kann nun wirklich kein Anlass zur Freude der Kläger sein.

Ebenfalls zweifelhaft ist die Reaktion des US-Providers Sky Net Web, welcher das Hass-Portal beherbergt. Gomez hat den in Baltimore beheimateten Provider aufgefordert, ""ie Maßnahmen zu präzisieren, die man zu treffen gedenke, um den französischen Zugang zu dieser illegalen Site zu beenden". Sky Net Web hat 10 Tage Zeit, um dem gallischen "Internet-Richter" eine Antwort zu geben. Auch hier hat es Gomez unterlassen, Sanktionen im Falle einer Nichtbeachtung seiner Aufforderung anzudrohen.

Wesentlich präziser fällt da das Urteil gegen den französischen Autor, der von front14.org beherbergten Site "Weltkirche des Schöpfers" aus: die neo-nazistische Site muss innerhalb von 10 Tagen geschlossen werden. Andernfalls drohen 152 Euros Geldstrafe pro Tag Verspätung. Kein Wunder, war dies doch der einzige front14-Autor, der von J'Accuse namhaft gemacht werden konnte. Die Autoren der übrigen 300 front-14-Sites, die u.a. die "Überlegenheit der weißen Rasse" predigen und zum Hass gegen die "Juden, Araber, Schwarzen und alle anderen Untermenschen" aufrufen, konnten nicht von ihrem Deckmantel der Anonymität befreit werden. Daher waren auch die französischen Provider zum gerichtlichen Handkuss gekommen.

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Kommentare lesen
hilft das auch einem Atheisten wie mir? (resistent 1.11.2001 16:09)
Und wie und wogegen soll das helfen? [ohne Text] (demon driver 31.10.2001 20:05)
Was wirklich hilft (t-|-m 31.10.2001 17:07)
 
   
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