Harald Taglinger 15.07.2000
Stellen Sie sich vor, Sie heißen Hans Meier. Und eines Tages erhalten Sie eine Abmahnung eines anderen Hans Meier, weil Verwechslungsgefahr bestehen könnte. Da wären Sie wahrscheinlich ganz schön sauer auf Ihre Eltern. Schließlich wäre es doch möglich gewesen, bei der Taufe einen Helmfried Meier aus Ihnen zu machen.
Oder stellen Sie sich vor, Sie würden aus jedem Telefonbuch fliegen, weil es bereits einen Hans Meier gibt. Bliebe Ihnen da nicht einmal der Umzug nach Salzgitter, weil die anderen sechs Hansel dort massiven Protest aufsetzen würden?
So ähnlich sieht es derzeit schon auf dem Domain-Namen-Markt aus. Die DEs, COMs und ORGs werden knapp, denn alle suchen dasselbe: eine Internetadresse, die kurz, einprägsam und ziemlich gleichlautend mit dem eigenen Namen sein soll.
IPv6, Detlev Borcher
merkt das in der ZEIT sehr richtig an, löst zumindest in diesen Tagen das technische Dilemma. Die hinter den Namen stehenden IP-Adressen werden durch ein neues IP-Protokoll zahlreicher. Seit 1995 kursiert der Plan, auf jeden Quadratmeter der Erde mehrere Tausend davon zuzulassen. Allerdings löst das die menschliche Seite des Problems nicht.
1998 hatte ein mit MEDIA-MARKT verbundener
Anwalt die tolle Idee, alle Domain-Namen-Besitzer mit den ersten beiden Zeichen "d-" auf Unterlassung anzumahnen. Nur erhielt seltsamerweise Kirch mit seiner d-box keines dieser Schriftstücke. Schließlich könnte ein ahnungsloser Internet-User ja auf die Idee kommen, die berühmte CD "d-info" sei mit der URL gemeint. Nun, ein paar Abgemahnte haben ihren Schwanz ein-, den Namen zurück- und sich selbst die geforderten Gebühren abgezogen. Aber die Klage wurde - vor Gericht ausgefochten - zurückgewiesen.
Nicht immer entscheiden die deutschen Richter hier in dubio pro reo. Der Betreiber der Online-Agentur Krupp konnte ruhig mit Namen Krupp heißen, allerdings wurde er gerichtlich 1995 dazu verdonnert, die Domain
www.krupp.de an den nicht ganz unbekannten Stahlkonzern abzutreten. Die Gerichte beziehen sich hier auf den Prioritätsgrundsatz, nach dem bei gleichem Namen, der weltweit Bekannte eindeutig im Vorteil liegt.
Wir freuen uns jetzt schon auf die Klage gegen den Schlagersänger Karel Gott.
Der Student Stefan Scheller und die Viag Interkom haben sich diese Tage schon ein wenig
richterfreier. Die Adresse
www.0179.com geht an das Unternehmen. Allerdings dürfte das Unternehmen einen treuen Kunden verloren haben, der unentgeltlich Tipps und Tricks zum Viag-Netz so verbreitet hatte. Gegen Übernahme der Anwaltskosten konnte der das Weite suchen. Sein abschließender Kommentar zur c`t:" Auch alle weiteren von mir reservierten Domains habe ich gekündigt, denn wer weiß, was mir damit noch droht."
Bliebe da noch der bereits geschilderte, aber jetzt leider auch entschiedene Fall von Wolf-Dieter Roth, einem Redakteur der PC online. Ein öffentlich-rechtlicher Sender fühlte sich durch die Domain
www.wdr.org so bedroht, dass selbst das Angebot, einen Crosslink zu setzen, auf wenig Gegenliebe, sondern auf massiven Rechtsmittel-Einsatz stiesß. Der Sender, der selbst unter
www.wdr.de im Netz zu finden ist, hat nun den Einzelkämpfer Roth auf einer Prozesskosten-Lawine von 30.000 DM in den Orkus fahren lassen.
Übrigens ist das Schweizer Bankhaus UBS von der Domain
www.wdr.com vorsorglich abgerückt. Das kann aber Zufall sein.
Das mag alles juristisch irgendwie erklär- und beurteilbar sein. Allerdings versagen diese Denkschemata bei Umbenennungen, die eindeutig nach dem ersten Auftauchen einer eher privaten Adresse zustande kommen. Wie soll ein User, der sich an seiner ebenfalls mit Kosten verbundenen Kommunikation der URL erfreut, den Namen der nächsten Fusion, eines bestimmten neuen Produkts etc. vorausahnen? Wieso haben Unternehmen hier mehr Namensrechte und können es sich nebenbei leisten, unter Dutzenden Domainnamen erreichbar zu sein?
Es wäre hübsch, hier vielleicht wieder den einen oder anderen technischen Weg zu beschreiten. Bei Eingabe einer URL erhalte ich dann vielleicht in Zukunft - ähnlich wie bei einem Telefonbuch - die Postadresse, Kategorie oder eine Zusatzinfo aller, die Hans Meier heißen, zur Auswahl. Dann wird sich der Richtige leichter finden. Und das bereits geltende Recht zum Markenschutz würde wohl kaum tangiert. Zudem hätte ich persönlich kein Problem, den gleichen Namen für Saufkumpel und Tütensuppen zu finden. Der Unterschied würde mir einleuchtend sein, auch bei Namensgleichheit.
Nebenbei scheinen ein paar Firmen aber auch den Wert einer Domain zu überschätzen. Bei Unsicherheiten gehen User eher über klassische Suchmaschinen und geben weitere Schlagworte ein. Wir wollen doch hoffen, dass die professionellen Webmaster hier ihre Hausaufgaben gemacht haben und zu möglichst aktuellen Treffern führen ...
P.S.: Der Autor hat seinen Namen
taglinger.de als Domain angemeldet. Seine Cousins sehen das entspannt. Einen herzlichen Dank auf diesem Wege ...