Florian Rötzer 02.07.2000
Update:
Französischer Senat nimmt Gesetz zur Identifizierung der Internetbenutzer weitgehend zurück
Internetprovider sind nach dem
Loi sur la communication audiovisuelle, was die Meinungsfreiheit im Internet betrifft, bei jeder Veröffentlichung, die nicht eine private Mitteilung ist, dazu verpflichtet, für eine korrekte Identifizierung des dafür Verantwortlichen zu sorgen, um diesen eventuell für seine Äußerungen haftbar machen zu können. Harmlos nimmt sich dagegen die Vorschrift aus, dass Internetprovider ihre Kunden nicht nur auf die Existenz von technischen Mitteln hinweisen müssen, mit denen sie bestimmte Inhalte sperren können, sondern auch selbst mindestens einen solchen Filter anbieten müssen.
Doch die Beendigung der Anonymität, die nicht nur Veröffentlichungen auf Websites betrifft, sondern beispielsweise auch Mitteilungen in Newsgroups, Mailinglisten oder Diskussionsforen betrifft, ist ein harter Eingriff in die bislang im Netz mögliche Meinungsfreiheit, gerechtfertigt nur dadurch, dass Veröffentlichungen jeder Art im Web nun wie Veröffentlichungen verstanden werden, die unter das Presserecht fallen. Verlangt werden der Name, der Vorname sowie der Wohnort eines Autors oder der Name des Verantwortlichen für eine Publikation. Als Veröffentlichung gilt alles, was nicht strikt private Kommunikation ist. Zwar darf die Veröffentlichung selbst unter einem Pseudonym geschehen, doch der Internetprovider oder Contentanbieter, der die Veröffentlichung ermöglicht, muss die richtige Identität des Autors kennen. Ansonsten droht eine Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten und 50000 Francs. Sollte ein Internetprovider nicht in der Lage sein, den Verantwortlichen für eine Publikation auf einer Website nennen zu können, so kann er strafrechtlich für illegale Inhalte verantwortlich gemacht werden. Wenn jemand eine falsche Identität angibt, so wird auch er mit derselben Strafe belangt werden können.
Zwar heißt es im Artikel 43-8, dass Provider strafrechtlich nicht für Inhalte von Kunden verantwortlich gemacht werden können, wohl aber dann, wenn sie nicht schnell genug beanstandete Webseiten blockieren oder sie bei rechtswidrig veröffentlichten Inhalten nicht mit "angemessener Sorgfalt" vorgegangen sind. Letzteres öffnet zunächst einmal der willkürlichen Auslegung Tür und Tor.
Als Reaktion auf die Verabschiedung des Gesetzes hat Valentin Lacanbre von
altern.org/, einem Provider, der kostenlose und anonyme Webseiten anbietet und bereits einmal wegen einer beanstandeten Seite über Estelle Halliday verurteilt wurde, sein Angebot eingestellt. Nur Webseiten mit registrierten Domainnamen und private Email-Dienste werden von altern.org noch weiter betrieben. Die Verurteilung übrigens führte, da sieht man einmal, welche Macht Künstler haben können, zu dem neuen Gesetz, da hierbei die Frage nach der Verantwortung des Providers aufkam. Lacanbre kritisiert den gesetzlichen Zwang, alle Internetbenutzer identifizieren zu müssen: "Ich habe keine Polizistenseele in mir", sagte er.
Es steht zu vermuten, dass nun, nachdem die Barriere erstmals von Frankreich durchbrochen wurde, auch andere Regierungen Geschmack daran finden, zumindest im Raum ihrer Gesetzgebung Anonymität auf ähnliche Weise weitgehend zu verbannen. Das ist zwar nur eine nationale "Lösung", die wenig Auswirkungen hat, solange es noch auf der Welt Inseln geben wird, die Anonymität ermöglichen, oder Techniken wie Freenet oder Publius, die eine strafrechtliche Verfolgung und Identifizierung von Autoren und Contentanbietern unmöglich machen wollen. Gleichwohl steht der Versuch, Anonymität im Internet zu begrenzen, bei vielen Regierungen, gleich ob sie dies mit der Bekämpfung der Internetkriminalität, der Kinderpornographie, des Terrorismus, des Rassismus oder der Opposition begründen, auf der Tagesordnung.