Erweiterte Suche
Home
Politik
Wissenschaft
Energie & Klima
Kultur
Medien
Magazin
__pnews__

GM steht vor der Pleite

Schnelle Eingreiftruppe an Provinzschulen

Chinas Immobilienmarkt im freien Fall

__tophits__

Extrem-porno-graphische Ausschnitte aus nicht-porno-graphischen Filmen

Vom eigenen Haus direkt auf die Straße

Explosionsartige Ausweitung der Finanzmärkte in der Clinton-Ära

Obama: Die USA müssen "stärkste Militärmacht des Planeten" bleiben

Die Versammlungsfreiheit in der Postdemokratie

Schmuddel-Sex und Rassismus im Internet lassen sich kaum verbieten

Von Wolfgang J. Koschnick 07.05.1997

Immer wieder kommt nach den grauenvollen Kindermorden der jüngsten Zeit die Forderung auf, man müsse im Internet die Angebote mit pornographischen oder auch mit rassistischen Inhalten sperren. Doch technisch und auch juristisch ist das kaum oder nur in eng umrissenen Grenzen möglich. Und die im voreilenden Gehorsam ausgeführte Zensur unterhöhlt das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Briefgeheimnis.

download   

Weitere Beiträge zum Thema:
Tilman Baumgärtel: [local] Ein Hyperlink ins Gefängnis
Wau Holland: [local] Zensur in der Bitbananenrepublik
Rainer Rilling: [local] Hyperlinkkontrolle
Michael Schetsche: [local] In den Wüsten des Begehrens
[local] Gespräch mit Felipe Rodriguez von xs4all

Als im letzten Jahr die Mannheimer Staatsanwaltschaft die Sperrung der Internet-Schriften des Neonazis Ernst Zündel verlangte, reagierte die Deutsche Telekom sofort und brach in ihrem Netz T-Online alle Verbindungen zum Rechner der Firma Webcom ab, über die Zündels Nazi-Thesen verbreitet wurden. Doch nach zwei, drei Tagen waren die Hetzparolen wieder im Netz und konnten auch von T-Online-Nutzern abgerufen werden, und zwar gleich mehrfach: Amerikanische Studenten hatten das Internet-Angebot auf verschiedene Universitätsrechner überspielt und machten es unter mehreren anderen Adressen erneut zugänglich. Dagegen ist die Telekom ebenso wie jeder andere Online-Dienst machtlos.

So erging es im letzten Jahr dem Generalbundesanwalt: Auf der Homepage des linksradikalen, pubertär-naiven Blättchens "radikal", die im World Wide Web unter [extern] xs4all zu finden ist, entdeckte er Werbung für eine terroristische Vereinigung und die Anleitung zu Straftaten. Da der Webserver jedoch in den Niederlanden steht und ihm mit einer Beschlagnahme daher nicht beizukommen war, forderte die Generalbundesanwaltschaft die der "Internet Content Task Fürce (ICTF)" angeschlossenen Internet-Provider auf, den Zugang deutscher User zum holländischen Webverschmutzer zu sperren - mit Erfolg.

Doch der Schuß ging nach hinten los. Innerhalb kürzester Zeit entstanden weltweit zahlreiche "Mirror Sites" des radikalen Blättchens, das fortan gewissermaßen an jeder Straßenecke der Datenautobahn zu bekommen war. Die Folge: Eine wundersame Vermehrung eines Objekts, von dem es ohne die Generalbundesanwaltschaft nur ein einziges Exemplar gäbe.

Es ist auch ganz leicht, geltende Verbote im Internet trickreich zu umgehen. Ein Student, der im Internet einmal ein Archiv mit verbotenem Material bereitstellte, machte sich juristisch geradezu unangreifbar, indem er auf seiner Homepage den Satz stehen ließ: "Ich distanziere mich von diesem Material." Wer dann mit der Maus das Wort "Material" anklickte, kam über dieses Link in eine andere Internet-Adresse, unter der das alte Angebot in voller Länge zu lesen war.

Fachleute wissen: Das Sperren von Internet-Angeboten ist objektiv unmöglich. Man kann zwar eine einzelne Adresse wirksam sperren. Aber dann gibt sich der Anbieter eine neue Adresse oder der Inhaber einer anderen Adresse verbreitet dieselben Inhalte. Ein Spiel ohne Ende, bei dem der Anbieter stets die Nase vorn hat und den Strafverfolgern durchs Netz schlüpft. Im Vergleich zu der Vielzahl von Möglichkeiten, die sich einem Straftäter im Internet bieten, wirkt der märchenhafte Wettlauf zwischen dem Swinegel und dem Has' geradezu wie ein vorsteinzeitlicher Einbahnstraßen-Kalauer.

So ähnlich sieht das der Würzburger Strafrechtslehrer Ulrich Sieber, der meint, alle Bemühungen, mit nationalen Gesetzen pornographische oder rassistische Inhalte im weltweiten Internet zu verbieten, liefen auf den Versuch hinaus, "eine Lawine mit der Hand aufzuhalten". Sieber in einem "Spiegel"-Interview: "Wir müssen akzeptieren, daß Informationen heute frei über die Grenzen fließen. Wenn wir keinen Überwachungsstaat wollen, müssen wir mit der Möglichkeit des internationalen Mißbrauchs leben."

Das Internet ist nun einmal ein loser Verbund von einigen Millionen Rechnern, die über "Links" (Verbindungen) miteinander verknüpft sind. Die Gesamtheit der Links bildet ein amorphes Netz, in dem sich Datenpakete ihren Weg gewissermaßen selbständig bahnen können. Wird ein Weg gesperrt, so finden sich Tausende von anderen Wegen.

Die Stunde der selbsternannten Moralapostel?

Der Entwurf des neuen Multimedia-Gesetzes, über das der Bundestag frühestens im August beraten wird, verlangt von allen Online-Anbietern, gegen kriminelle Inhalte im Internet vorzugehen. Allerdings sollen sie nicht selbst als gewissermaßen Übergeordnete Zensurbehörde aktiv werden. Sie sollen nur dann tätig werden, wenn ihnen kriminelle Inhalte "bekannt gemacht werden und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern". Praktisch bedeutet das: Die Internet-Nutzer müssen den Online-Anbieter, über den sie ins Internet gelangen, auf die kriminellen Inhalte aufmerksam machen. Erst dann kann der Anbieter eventuell tätig werden. Doch wie die Kontrolle in der Praxis aussehen soll, bleibt ein Geheimnis.

Eher unwahrscheinlich ist, daß diejenigen, die sich gerade erst an kriminellen pornographischen Inhalten delektiert haben, anschließend zur Staatsanwaltschaft laufen und sich über den Unrat beschweren. Aus dieser Quelle dürften also nur wenige Hinweise für staatsanwaltschaftliche Aktivitäten kommen. Bleiben nur die selbsternannten Moralapostel und Sittenwächter - eine Vorstellung, bei der einem Angst und Bange werden könnte.

In wohl keinem zweiten Bereich sind die Gefahren des Populismus und der Doppelmoral so gegenwärtig wie beim Thema Pornographie und Rassismus im Internet. Niemand mag sich öffentlich für Kinderpornographie oder Rassismus aussprechen - auch wenn er sie anschaut. Und wer argumentiert, es sei nicht zu verantworten, Zugänge zum Internet zu sperren, setzt sich gleich dem Verdacht aus, er sei insgeheim ja ein Kinderpornograph oder Rassist.

Nach einer repräsentativen Emnid-Umfrage von Anfang 1996 befürworten 54 Prozent aller Deutschen - egal ob alt oder jung und weitgehend unabhängig von ihrer Parteipräferenz - eine generelle "Kontrolle oder Zensur in den Datennetzen". Über 80 Prozent lehnen die Verbreitung extremistischer Propaganda, harter Pornographie und gewaltverherrlichender Spiele in Online-Diensten ab. Einzige Ausnahme sind die Anhänger der Republikaner, aus durchsichtigen Gründen: 63 Prozent sind sogar bereit, "linksextremistische Propaganda" zu tolerieren. Am stärksten verlangen die Bündnisgrünen nach moralischer Aufsicht (64 Prozent), während sich bei den FDP-Anhängern Pro und Kontra (47 bzw. 46 Prozent) fast die Waage halten.

Schon jetzt ist das Internet eine Art ein weltweiter Rotlichtbezirk im Cyberspace. Der größte Teil des Angebots, an dem weltweit rund 50 Millionen Menschen teilnehmen, läßt sich der Kategorie "Schmuddelkram" zuordnen. Und in der Schmuddelkiste am Rande der Legalität finden sich unzählige, hierzulande strafbare Angebote mit Kinderpornographie, Sodomie, Gewaltverherrlichung, Werbung für Prostitution und Verharmlosung des Nationalsozialismus.

Ganz allgemein drehen sich die meistgenutzten Angebote im Internet um Sex und Pornographie. Wer zum Beispiel in der Internet-Suchmaschine Alta Vista das Stichwort "Sex" eingibt, erhält die Meldung, hierzu gäbe es "über 400 000 Angebote". Und gleich das erste, das genannt wird, heißt "Feuchte Träume (Pornographie und Sex)". Gibt man das Stichwort "Pornographie" ein, so vermeldet dieselbe Suchmaschine immer noch "über 10000 Angebote". Darunter allerdings auch eine größere Anzahl von Diskussionsgruppen, die sich kritisch mit Pornographie auseinandersetzen. Mehr als die Hälfte der Suchbegriffe, die deutsche Internet-Nutzer in die Suchmaschine Focus Netguide eingeben, kreisen um das Thema Sex.

Sucht man hingegen im Deutschen Internet-Verzeichnis Web.de unter dem Stichwort "Sex", so meldet das "nur" 125 Angebote, bei "Porno" sogar nur 11 Einträge. Das zeigt zugleich die internationale Dimension: Die überwiegende Mehrheit der Schmuddelangebote kommt aus dem Ausland und entzieht sich dem Zugriff deutscher Staatsanwälte.

Zensurversuche

Die kommerziellen Online-Dienste wie T-Online, CompuServe oder America Online (AOL) verstehen ihre eigene Aufgabe mit Fug und Recht als die technischer Dienstleister. Neben ihren eigenen Angeboten, für die sie selbstverständlich die volle Verantwortung tragen, stellen sie lediglich die Infrastruktur für den Zugang ins Internet zur Verfügung. Sie sehen es nicht als ihre Aufgabe an, von sich aus strafbare Inhalte im Internet zu sperren. Das ist auch gut so; denn wenn es Aufgabe der Online-Dienste wäre, eigeninitiativ nach strafbaren Inhalten im Internet zu suchen, so käme ihnen die Rolle einer internationalen Super-Zensurbehörde zu. Doch das Recht, Inhalte von Schriften außerhalb wie innerhalb von elektronischen Diensten zu zensieren, räumt die Verfassung selbst staatlichen Behörden nicht ein. Um so unerträglicher wäre der Gedanke, daß ein Wirtschaftsunternehmen wie ein kommerzieller Online-Dienst das Recht haben könnte, den Diskurs freier Bürger in einer von ihnen frei gewählten Kommunikationsstruktur durch Zensur zu beschränken.

Tatsächlich hat es in Deutschland einen solchen Fall ja schon gegeben. Als Ende des vorletzten Jahres in einigen Füren des Internets Kinderpornographie auftauchte und die Staatsanwaltschaft München gegen den Online-Dienst CompuServe ermittelte, schloß der nach einer Durchsuchung seiner deutschen Zentrale wegen des bloßen "Anfangsverdachts", über CompuServe könnte Material mit verbotener Kinderpornographie abgerufen sein worden, in Panik den Zugang zu 200 anrüchigen Internet-Adressen.

Überstaatsanwalt Wolfgang Heimpel damals: "Wir wissen noch gar nicht, wer der echte Anbieter ist." Darüber hinaus räumte der Strafverfolger ein, daß die deutschen Bestimmungen für die unkontrollierte Verbreitung von Daten über internationale Netze gar nicht geschaffen seien. Trotzdem betraf die Sperrung nicht etwa nur die damals 220 000 CompuServe-Nutzer in Deutschland, sie betraf ebensosehr die vier Millionen CompuServe-Kunden in aller Welt.

Dabei war man sich bei CompuServe schon damals darüber im klaren, daß der Einsatz der juristischen Keule nicht gerechtfertigt war. In einer Mitteilung zur Durchsuchung hieß es: "Allein durch die Verschaffung des Zugangs zum Internet