Die Kommission fĂŒr Jugendmedienschutz (KJM) berĂ€t am heutigen Mittwoch in Erfurt ihren Zweijahresbericht. Am 2. April 2003 tagte das funkelnagelneue Aufsichtsgremium fĂŒr die "regulierte Selbstregulierung" beim Jugendmedienschutz zum ersten Mal -- die neuen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz, JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft.
Nach dem Jugendschutzgesetz mĂŒssen beispielsweise auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein; alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können zudem kĂŒnftig auf den Index gesetzt werden und damit SperrungsverfĂŒgungen unterliegen. Erweitert und verschĂ€rft wurden auĂerdem die Verbote fĂŒr schwer jugendgefĂ€hrdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschlieĂen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornographischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeintrĂ€chtigenden" Inhalten zu verwehren.
KJM-PrĂ€sident Wolf-Dieter Ring, gleichzeitig Chef der Bayerischen Landesmedienanstalt, und der Chef der ThĂŒringischen Landesmedienanstalt, Victor Henle, zogen nun zum Auftakt der Tagung schon einmal eine positive Bilanz. "Die regulierte Welt des Internets und des Rundfunks hat sich in den vergangenen zwei Jahren verĂ€ndert", sagte Henle. Die KJM sei auch unter den Anbietern zu einer Institution geworden, die zumindest respektiert werde. AnfĂ€nglich sei man gerade von Seiten der Internetanbieter mit Nichtwahrnehmung oder Feindlichkeit konfrontiert gewesen. Man könne davon ausgehen, dass die KJM in den nĂ€chsten Jahren weiter an Profil gewinnen könne.
Die von Ring prĂ€sentierten Fallzahlen zu Aufsichtsverfahren sind allerdings nicht eben riesig. Im Rundfunk konstatierte die KJM 49 JugendschutzverstöĂe bei 91 Bewertungen von 129 derzeit anhĂ€ngigen Bewertungen. Im Internet, das laut Ring, "das Neuland war, das wir betreten haben, hat man von den begutachteten 81 Angeboten 78 beanstandet. Das Gros der FĂ€lle seien frei zugĂ€ngliche pornographische Angebote, einige Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen "in unnatĂŒrlich geschlechtsbezogenen Posen". 15 FĂ€lle betrafen Angebote mit "rechtsextremem Gedankengut".
Wie viele "FĂ€lle" tatsĂ€chlich abgeschlossen sind, dazu liegen keine Zahlen vor. "Abgeschlossen", erklĂ€rte Ring, sei gerade im Internet wohl der falsche Ausdruck. Im Internet wĂŒrden Seiten verĂ€ndert, Angebote tauchten unter neuem Namen auf, das Medium sei ingesamt flĂŒchtiger. Henle sagte, bei den drei rechtsextremen Angeboten, mit denen sich seine Anstalt herumschlage, vollziehe sich ein wahres Hase-Igel-Spiel; es seien extrem komplizierte Verwaltungsverfahren. Die einzelnen Landesmedienanstalten betreiben die Verfahren gegen die von der KJM beanstandeten Angebote.
Allerdings wĂŒrden manche Angebote auch schon auf nachdrĂŒckliche Hinweise von jugendschutz.net zurĂŒckgezogen, betonte Ring. Jugendschutz.net ĂŒbernimmt fĂŒr die KJM praktisch das Surfen und sucht nach jugendschutzrelevanten Angeboten. Mit der Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) Ende vergangenen Jahres hofft Ring im Ăbrigen stĂ€rker auf die "Prophylaxe" bei den Internetanbietern. Ob die Selbstkontrolleinrichtung die versprochene Wirkung entfalten werde, mĂŒsse sich nun zeigen. Die spĂ€te Anerkennung der FSM -- ihre Fernsehschwester, die FSF, gibt es schon eineinhalb Jahre lĂ€nger -- begrĂŒndete Ring mit notwendigen Umstrukturierungen bei der Organisation und dem Umstand, dass sich die Unternehmen im Internetbereich erst "an das neue Recht gewöhnen mussten".
Nicht von der Hand weisen können die SittenwĂ€chter bei alledem, dass das Gros der jugendschutzrelevanten Seiten gar nicht in ihre ZustĂ€ndigkeit fĂ€llt, da sie im Ausland gehostet werden. Die Diskrepanz zwischen deutschen und auslĂ€ndischen Angeboten erkĂ€rt auch den Unterschied zwischen den von der KJM gemeldeten und den in verschiedenen ZusammenhĂ€ngen genannten Fallzahlen. Zur Frage, ob man in solchen FĂ€llen die Provider in Anspruch nehmen wolle, "haben wir noch keine endgĂŒltige Antwort", sagte Weigand, die Leiterin der KJM-Stabsstelle in MĂŒnchen. Vorerst beschrĂ€nkt sich die KJM darauf, Inidizierungsverfahren gegen solche Seiten einzuleiten. "Die Indizierung ist auch nicht völlig ohne Wirkung, da sie wieder in Filterlisten eingeht", betonte Weigand. Insgesamt befĂŒrwortete die KJM 324 Indizierungsverfahren, fĂŒr 23 Internetangebote hat die KJM selbst die Indizierung vorgeschlagen.
KJM-PrĂ€sident Ring hĂ€lt die internationale Auseinandersetzung ĂŒber den Jugendschutz fĂŒr eine wichtige Aufgabe der KJM. Auch die Politik sei dabei gefordert. Ziel mĂŒsse es sein, einen Jugendschutz-Grundstandard in Europa und darĂŒber hinaus durchzusetzen, so wie das in AnsĂ€tzen bei der Verfolgung von Kinderpornographie passiert sei. "Mir ist kein Land bekannt, dass solche strengen Anforderungen an den Jugendschutz im Rundfunk und im Internet hat," sagte Henle, "und wir werden das Modell in dieser Strenge im kompromisshaften Europa auch nicht durchbringen." Aber ein Modell fĂŒr Europa möchte man schon gerne sein. (Monika Ermert) /
(jk/c't)
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