Mehr als 20 Jahre nach dem Zensus 1987 wird es 2011 in Deutschland wieder eine VolkszĂ€hlung geben. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf fĂŒr ein Zensusgesetz. Damit werden Vorgaben der EuropĂ€ischen Union umgesetzt, die eine Volks- und WohnungszĂ€hlung in allen Mitgliedstaaten fĂŒr 2011 vorsehen.
Erstmals sollen dabei aber nicht mehr alle BĂŒrger befragt werden. Der "registergestĂŒtzte Zensus" wertet zunĂ€chst die Melderegister und andere Verwaltungsregister aus. ErgĂ€nzt wird die Erhebung durch Stichproben, von denen sieben bis acht Prozent der BundesbĂŒrger betroffen sein werden. Dazu werden die EigentĂŒmer von WohngebĂ€uden schriftlich befragt.
Es sollen nur die Merkmale erhoben werden, die aufgrund der EU-Vorgaben als Pflicht vorgegeben sind. Die Belastungen der BĂŒrger und die Kosten sollen durch diese Verfahren deutlich reduziert werden. Die Kosten der VolkszĂ€hlung werden mit 528 Millionen Euro angegeben. Mit 483 Millionen Euro entfĂ€llt der GroĂteil davon auf die BundeslĂ€nder. In der Bundesrepublik gab es zuletzt 1987 eine von vielen Protesten begleitete VolkszĂ€hlung, in der DDR 1981.
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