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In einer gemeinsamen Erklärung haben wir, die Initiatoren der Aktion
Netz gegen Kinderporno, im August 1998 auf zwei Missstände
hingewiesen:
Netz gegen Kinderporno unterhielt daher eine provisorische neutrale
Meldestelle, die Hinweise auf Kinderpornographie im Internet online
entgegennahm und anonymisiert an die Behörden weiterleitete. Als Reaktion
auf die Aktion hat uns das LKA Nordrhein-Westfalen nach Rücksprache mit den
anderen Landeskriminalämtern mitgeteilt, dass gegen Zufallsfinder von
kinderpornographischen Schriften in Online-Diensten und Datennetzen
generell keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. In der Tat ist uns
seither kein Fall mehr bekannt geworden, in dem aufgrund einer einzelnen
Kinderporno-Meldung gegen den Hinweisgeber ermittelt wurde. Außerdem nehmen
die Landeskriminalämter mittlerweile Meldungen über illegale
Internet-Inhalte online entgegen.
Die Initiative Netz gegen Kinderporno hat somit ihre Ziele erreicht
und stellt die provisorische neutrale Meldestelle ein. Doch zum Schutz
wehrloser Kinder vor körperlichen und seelischen Schäden gilt es auch
weiterhin, der Kinderpornographie in allen Bereichen entschieden
entgegenzutreten. Wir bitten Sie daher, Zufallsfunde von
kinderpornographischem Material im Internet unbedingt den zuständigen
Behörden zu melden. Eine Liste mit Online-Meldestellen finden Sie hier.
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