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Mittwoch, 4. Juni 2008 |
Laut dem Rundfunkstaatsvertrag haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Auftrag, die Grundversorgung zu sichern. Dafür bezahlt der Empfänger Rundfunkgebühren. Das ausgestrahlte Programm hat allen Anforderungen zu genügen. Auch wenn die Unterhaltung überwiegt, dürfen auch die anderen Sparten wie Politik, Geschichte, Wirtschaft, Kultur, u.s.w. nicht zu kurz kommen. Außerdem muss der Rundfunk staatlich unabhängig sein um sicher zu stellen, dass er nicht für Propagandazwecke genutzt wird. Seid neuestem erregen sich die Gemüter, weil der öffentlich-rechtliche Bereich angefang hat, seinen Internetauftritt auszubauen.
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weiter …
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