Mit mehreren Sperrungsverfügungen
hat die Bezirksregierung
Düsseldorf verschiedene Access
Provider in Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert,
den Zugang zu zwei Internetseiten mit rechtsradikalem
Inhalt zu sperren.
Alvar Freude hatte dies als Zensur kritisiert,
den Fall unter odem.org dokumentiert
und dabei auch auf die entsprechenden URLs hingewiesen.
Zudem bietet Freude mit FreedomFone
einen Dienst an,
der Interessierten
die Seiten vorliest.
Dies reichte,
um Freude in erster Instanz wegen Volksverhetzung,
Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
zu 120 Tagessätzen
zu verurteilen.
Nach Ansicht des Amtsgerichts
Stuttgart hatte Freude durch das Setzen der Hyperlinks zumindest billigend
in Kauf genommen,
anderen Zugang zu den entsprechenden Propaganda-
Seiten zu verschaffen.
Eine Satire oder künstlerische Darstellung sah das Gericht in Freudes
Veröffentlichungen
nicht.
Anders nun das Landgericht Stuttgart,
das in zweiter Instanz über die Berufung von Freude zu entscheiden hatte.
Links auf illegale Seiten seien nicht strafbar,
wenn sie im Zuge einer Dokumentation über das Zeitgeschehen
bzw.
Satire erfolgen,
schreibt Freude unter odem.org.
Seine Seite odem.
org wurde dabei als eine solche Dokumentation,
der Vorlesedienst FreedomFone
als Satire
eingeschätzt.
(ji)