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Networld / 16.06.2005 / 10:44 Trackback     Versenden     Druck 

Freispruch für Netzaktivist Alvar Freude

Links zu rechtsextremistischen Inhalten nicht zwingend strafbar

Der Netzaktivist Alvar Freude wurde jetzt vom Landgericht Stuttgart in zweiter Instanz vom Vorwurf der Volksverhetzung, Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. Freude hatte auf satirische Art und Weise gegen die Sperrungsverfügung der Düsseldorfer Bezirksregierung protestiert.

Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: @golem: Tippfehler im Teaser (der minister, 16.06.05 13:36)
@golem: Tippfehler im Teaser (AnonymousCoward, 16.06.05 11:42)
jetzt noch die swpats toeten und alles wird gut..(kT) (g.e.l. ächter, 16.06.05 11:33)
Ein Etappensieg (Pablo-Escobar, 16.06.05 11:15)
Trackback:

Das Recht auf Informationsfreiheit (:.: abaihmseins :.:, 16.06.05 22:21)

Der gesunde Menschenverstand hat gesiegt ?! (meersau, 16.06.05 13:31)

Wäre das Leben ein Wunschkonzert ... (... just another weblog, 16.06.05 12:16)

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