Nach Auffassung der Betreiber der Website Assoziations-Blaster existiert dieser Link aber gar nicht auf deren Homepage,
so dass sich die Betreiber nicht im Stande sehen,
die Unterlassungserklärung
zu unterzeichnen.
In einer Antwort an die Deutsche Bahn erklären die Betreiber die Funktionsweise des interaktiven Textnetzwerkes,
das hinter dem Assoziations-Blaster steckt.
Bei Nutzung des Assoziations-Blasters werden beliebige Internetseiten mit zusätzlichen
Link-
Informationen versehen,
die aus einem interaktiven Textnetzwerk stammen
und zahlreiche Begriffe näher erläutern.
Zur Nutzung des Assoziations-Blasters benötigt man keine besondere Software,
sondern gibt lediglich die umzuwandelnde URL
im Anschluss an die Adresse des Assoziations-Blasters ein oder lässt dies den Web-Blaster erledigen.
So würde man etwa die Homepage von Golem.de über www.assoziations-blaster.de/www.golem.de erreichen.
In dem Schreiben an die Deutsche Bahn heißt es weiter,
dass die daraus resultierenden
Daten nicht auf deren Servern abgelegt
werden,
so dass dies dem Aufruf einer gewöhnlichen URL entspricht
und somit kein Link erzeugt
wird,
den die Betreiber entfernen könnten.
Nach deren Ansicht habe die Deutsche Bahn AG durch
Eingabe der unerwünschten URL
also selbst veranlasst,
dass die beanstandeten
Daten in ihrem Browser sichtbar wurden.
In einem Verfahren gegen den Webhoster XS4ALL
wegen der Bereitstellung
des von dem in Deutschland indizierten linksradikalen
Magazins Radikal erstellten Textes "
Kleiner Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten
aller Art"
siegte die Deutsche Bahn im April 2002 und zwang daraufhin auch Suchmaschinen und Infoseiten,
Hinweise auf die betreffende
Seite
zu entfernen. Pikanterweise
haben die Betreiber des Assoziations-Blaster mit der Veröffentlichung des Schreibens der Deutschen Bahn und der an die Bahn gerichteten
Antwort den betreffenden
Link damit auf deren Homepage veröffentlicht.
(ip)