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Kommentar zu Danke für die Hinweise von Alvar Freude

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Ein guter Ansatz gegen eine einstweilige Verfügung!

Von Mischa Dippelhofer, 26.02 2003, 22:52:15

>Ansonsten greift m.E. noch Artikel 5 GG, Absatz 3:
>
>> (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung
>> und Lehre sind frei. [...]
>

Das spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Dieses Argument könnte aber gegen eine mögliche Urheberrechtsklage wegen der Verfremdung der fremden Websites helfen.

>ja, rechtlich ist mir bzw. uns das durchaus klar; De-Fakto zwei Tage sind in meinen Augen aber durchaus frech, zumal die Bahn das erste mal schon im Juli 2002 die entsprechende Seite über den Web-Blaster aufgerufen hat (sonst übrigens niemand!).

Einen Ausruck dieses Logfiles solltet ihr unbedingt als Beweismittel sichern! Unter Umständen läßt sich der Richter damit überzeugen, dass die Bahn die Problematik schon im Juli 2002 kanntedamit wäre die Dringlichkeit entfallen und eine einstweilige Verfügung müßte schon allein deshalb aufgehoben werden.

Gruß Mischa



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Kommentare

    Logfiles (Alvar; 27.02 2003, 03:11:06 )
    :-| (Voyager; 26.02 2003, 23:35:41 )




Original-Seite: Ein guter Ansatz gegen eine einstweilige Verfügung! von Mischa Dippelhofer
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