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Von Alvar, 26.02 2003, 10:40:47
>Wie auch immer – Das berechtigt keinesfalls dazu »sie« zu beschädigen, dazu aufzurufen, direkt, indirekt, völlig egal.
Wo machen wir das?
Wenn das jemand macht, dann macht die Bahn das selbst. Der Bahn-Mitarbeiter war derjenige, der die von ihm bemängelte Seite aufgerufen hat.
>Die Bahn hat das Recht, imho sogar die Pflicht, gegen derartige Aufrufe und Anleitungen vorzugehen – mit allen rechtsstaatlichen Mitteln.
Dann soll sie gegen die Urheber vorgehen.
Aber nicht gegen Netzkunst-Projekte, die fremde Seiten auf Zuruf weiterverarbeiten.
>Eine Abmahnung sollte gar nicht nötig sein. Ein Anruf der Bahn, Einsicht der Blaster Betreiber, kurzer Hinweis der Distanzierung und Entfernung der Inhalte im Web – so sollte das laufen. Freiwillig, ohne Druck.
Sorry, aber Du hast nicht verstanden!
Bei uns liegen *keinerlei* Daten des entsprechenden Textes.
Ausserdem *können* wir, wie von der Bahn verlangt, nicht sicherstellen, dass der Web-Blaster keinen »Link« (im Sinne der Bahn) auf einen inhaltsgleichen Text setzt, da es unzählige Mirror der Sache gibt jeder einzelne durch den Web-Blaster verfremdet werden kann. Das ist zwar nicht unbedingt sinnvoll, da man die entsprechende Seite ebenso leicht selbst aufrufen kann. Aber wenn die Bahn will, kann sie jede beliebige HTTP-URL zerblasten lassen.
Wir können nur eins machen: das Projekt komplett einstellen.
Nochmal zur Verdeutlichung: Die Adresse einer entsprechenden Seite muss hier eingegeben werden, damit sie der Blaster zerblastet:
http://www.assoziations-blaster.de/web-blast.html
Alternativ kann man die Ziel-Adresse auch direkt in die Adresszeile eingeben. Aber immer ist der *Anwender* derjenige, der das ganze explizit aufruft.
Wie gesagt: Die Bahn soll gegen die Urheber vorgehen. Da dies offensichtlich nicht klappt, scheint die Rechtslage nicht so eindeutig zu sein wie behauptet ...
Und abgesehen davon: kein vernünftiger Mensch kann glauben, dass nur durch die Präsenz eines solchen Textes massenhaft Leute daherkommen und Züge zum Anhalten bringen. In interessierten Kreisen wird der Text auf anderem Wege verbreitet, und nach den Spielereien des Generalbundesanwalts Anno 1997 war der Kram längst vergessen, keiner im Internet hat sich dafür interessiert, bis die Bahn es wieder ausgegraben hat.
Zuguterletzt, Zitat aus http://www.intern.de/news/4037.html
>Nur kurz, zur Vervollständigung: In dem Text »Kleiner Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten aller Art« finden sich Hinweise, die beispielsweise Terroristen gähnen lassen. Selbst militante Gegner der Castor-Transporte werden inzwischen via Google weitaus mehr kriminelle Anregungen erhalten, als in dieser neuzeitlichen Helden-Saga.
Ciao
Alvar
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