Übersicht über die Fragen
|
Diese Seite ist nicht ganz aktuell. >> Aktuelle Informationen
- Die gesperrten Websites
- Was verlangt die Bezirksregierung genau, was ist passiert?
- Darf die Bezirksregierung aufgrund des Mediendienstestaatsvertrages eine Sperrung
anordnen?
- Wo ist das Problem, diese Inhalte sind schließlich in Deutschland verboten?
- Das sind doch alles Nazi-Seiten, die
da gesperrt wurden, oder?
- Rotten.com ist Menschenverarchtend. Sowas gehört verboten.
- Ist es nicht sowieso verboten, sich Nazi-Seiten
anzuschauen?
- Ich will sowas aber nicht sehen, warum
kämpfen Sie nicht gegen solche Seiten?!
- Ich will aber auch nicht, dass andere sowas
lesen!
- Die Leute, die gegen die Sperrung sind,
sind doch alles Nazis!
- Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen!
Wenn die rechtlichen Grundlagen stimmen, sind die Sperrungen
doch in Ordnung, oder?
- Finden Sie, dass das Material öffentlich
zugänglich sein sollte? Das betrifft auch Kinder und Jugendliche
...
- Nazis und das Internet
- Für die Nazis ist das Internet
doch das wichtigste Agitations- und Kommunikationswerkzeug,
oder?
- Machen Sie sich durch solche Aktionen
nicht in deren Kreisen Freunde?
- Auf den gesperrten Sites war ein Gewaltaufruf
gegen meine Familie zu sehen, finden Sie das gut?
- Wie sollte Ihrer Meinung nach gegen Rechtsextremismus vorgegangen werden?
- Die Strafanzeige
Experten behaupten, die Anzeige sei aus verschiedenen Gründen
unbegründet:
- Da keine Informationen verändert werden,
ist eine Zugriffsverweigerung keine Datenunterdrückung
nach § 303a des Strafgesetzbuchs (StGB)
- Da keine Hardware beschädigt wird,
trifft auch nicht der Computersabotage-Paragraph 303b zu
- Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses
ist nicht auszumachen. Sie käme höchstens in Betracht,
wenn ein Provider etwa die IP-Adressen von abgeblockten Surfern
an die Bezirksregierung weiterleitet
- Eine Nötigung kann Büssow
bzw. der Bezirksregierung Düsseldorf nicht nachgewiesen
werden
- Sonstiges
- Der WDR berichtet in seinem 2. Rundfunkprogramm,
»Alvar Freude« wäre ein falscher Name. Wie heißt
er wirklich?
- Der WDR berichtet dort weiter, auf
ODEM.org würde rechtsradikales Gedankengut publiziert
werden. Ist das richtig?
- Wer steckt alles hinter ODEM?
- Die WAZ berichtete am 31. Januar 2002, auf dem ODEM-Server würden die vier in NRW gesperrten Seiten liegen. Ist das richtig?
|
Die Fragen & Antworten
|
- Die gesperrten Websites
- Was verlangt die Bezirksregierung genau und warum, was ist passiert?
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist in Nordrhein-Westfalen für die Aufsicht über Mediendienste wie
Videotext zuständig. Anders als viele Rechtsexperten sieht sie das Internet nicht als Teledienst
sondern auch als Mediendienst an und will auch dieses kontrollieren und damit zu einem sauberen
Konsummedium ummodeln.
Wenn die entsprechenden Angebote aus dem Ausland kommen und somit nicht deutschem Recht unterliegen,
will die Bezirksregierung die Zugangs-Provider dazu bringen, den Zugriff auf unerwünschten Inhalte zu
blockieren bzw. umzuleiten. Damit vergleichbar wäre, wenn die Telekom für den Inhalt von
Telefongesprächen haftbar gemacht werden könnte oder unerwünschte Telefonnummern im
Ausland gesperrt werden würden. Aber genauso wie die Post nicht für den Inhalt der beförderten Briefe
verantwortlich ist, sind dies Internet-Provider für die angerufenen Sites auch nicht: sie
transportieren nur Daten.
Diese unerwünschten Inhalte sollen nun ausgeblendet werden: sie sind zwar immer noch
vorhanden, aber ohne Hintergrundwissen für einen Normalanwender nicht mehr abzurufen.
- Darf die Bezirksregierung aufgrund des Mediendienstestaatsvertrages eine Sperrung
anordnen?
Nach Ansicht von Rechtsexperten nicht. Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster hat dies in einer
ausführlichen Stellungnahme begründet.
- Wo ist das Problem, diese Inhalte sind schließlich in Deutschland verboten?
Das ist nur für rechtsradikale Internet-Angebote größtenteils richtig. Bei Rotten.com ist dies nicht so deutlich. Dort gibt es Fotos von Schneemännern in Penis-Form, Fotos von Politikern, aber auch Fotos von Selbstmördern. Alle vier betroffenen Sites
kommen allerdings von außerhalb Deutschlands, in der Regel aus den USA, und sind dort nicht verboten. Solange diese
Webseiten existieren, so lange gilt die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit: jeder hat das Recht, sich aus
öffentlichen Quellen uneingeschränkt zu unterrichten.
Bei den bisher von der Bezirksregierung Düsseldorf im ersten Anlauf gewünschten Sperrungen handelt es sich um:
Links temporär entfernt:
Die in der Zwischenzeit erlassene Sperrverfügung spricht nur noch von
zwei Domains (die von »Nazi Lauck« und Stormfront), droht aber gleichzeitig an, eine
Sperrverfügung für unzählige andere Websites, auch Suchmaschinen, anzuordnen.
Obwohl die im November 2001 angedrohte Sperrverfügung nur für die Hälfte der Sites ausgesprochen wurde, werden
von einigen Providern immer noch (Stand: 5. März 2002, also rund ein Monat nach dem Eintreffen der Sperrverfügung)
alle vier Domains gesperrt.
- Das sind doch alles Nazi-Seiten,
die da gesperrt wurden, oder?
Nein. Rotten.com ist definitiv
keine rechtsextreme Site. Dort finden sich mehr oder minder
geschmacklose, sarkastische und satirische Bilder; siehe auch
Anhang A der Strafanzeige.
- Rotten.com ist Menschenverarchtend. Sowas gehört verboten.
Rotten ist nicht unumstritten, und ein Teil der dort kommentierten Bilder sind durchaus
sehr ekelerregend, viele aber auch nicht. Bilder, die zeigen was passiert wenn man zum Beispiel zu schnell Auto fährt oder S-Bahn-Surfing betreibt können aber durchaus auch eine pädagigische Funktion erfüllen.
So schockt die Polizei in Brandenburg in Discotheken junge Autofahrer (jedes Wochenende
verunglücken viele tödlich) mit Bildern von Rotten.com. Und sie sagen es hilft ...
Machen Sie sich selbst ein Bild! Rotten.com zeigte am 2.2. 2002 unter anderem (die ersten sechs Verweise in Original-Reihenfolge):
Welche Auswirkungen es auf die Freiheit des Netzes hätte, wenn eine Zwangssperrung
von Sites wie Rotten
in Deutschland akzeptiert werden würde und welche »anstößigen« Sites als nächstes verboten
werden würden, das kann sich jeder selbst ausmalen.
- Ist es nicht sowieso verboten,
sich Nazi-Seiten anzuschauen?
Nein. Eine Demokratie zeichnet sich nicht nur dadurch aus, selbst mit ihren Feinden
fair umzugehen, sondern vor allem dadurch, ihren Bürgern möglichst viele Freiheiten zu
lassen. Das Recht, sich aus allen öffentlichen Quellen zu unterrichten, auch wenn diese
bedenkliche Inhalte haben, gehört dazu. Ein »Feindsenderverbot« gibt es nicht.
- Ich will sowas aber nicht
sehen, warum kämpfen Sie nicht gegen solche Seiten?
Sie müssen es sich nicht ansehen! Nazis platzieren keine Werbebanner,
tauchen nicht in Top-Listen ihrer Lieblings-Plattform auf, schicken
Ihnen keine E-Mails – Sie erreichen diese Seiten nur, wenn
Sie sie gezielt anwählen. Das Internet ist nicht wie Fernsehen
– Sie entscheiden selbst, welche Sites Sie anschauen. Aber
vergessen Sie nicht – Sie können diese Seiten zwar ausblenden,
aber verschwunden sind sie dadurch nicht. Wegschauen war schon
vor 60 Jahren ein Fehler.
Aktivismus gegen Rechtsextremismus ist unabhängig vom Eintreten
für Informationsfreiheit.
- Ich will aber auch nicht, dass
andere sowas lesen!
Mit welchem Recht möchten Sie darüber entscheiden, was andere
lesen oder nicht lesen sollen? Verbote sind die Methoden von
Diktaturen.
- Die Leute, die gegen die
Sperrung sind, sind doch alles Nazis!
Setzen sich Rechtsextreme für die Freiheit Andersdenkender ein?
Nein. Informationsfreiheit heisst, jedem die Möglichkeit
bieten, sich aus allen öffentlich zugänglichen Quellen
unbegrenzt zu unterrichten.
Die Zensur-Gegner haben in der Regel nur die begründete Befürchtung, dass
die jetzige Einschränkung der Informationsfreiheit nur einen Versuchballon darstellt,
um später viele weitere Webseiten sperren zu können
- Die Meinungsfreiheit hat ihre
Grenzen! Wenn die rechtlichen Grundlagen stimmen, sind die Sperrungen
doch in Ordnung, oder?
Hier wird aber nicht die Meinungsfreiheit des Anbieters, sondern
das Recht des Sich-informieren-Dürfens des Konsumenten
beschränkt, also die Informationsfreiheit oder Rezipientenfreiheit
der Bürger ebenso wie die Arbeit von Forschung und Lehre.
So umfasst das Recht sich zu unterrichten sowohl die schlichte
Informationsaufnahme als auch die aktive Informationsbeschaffung.
Ungehindert bedeutet frei von rechtlich angeordneter oder faktisch
verhängter staatlicher Abschneidung, Behinderung, Lenkung,
Registrierung und sogar »frei von unzumutbarer Verzögerung«,
wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im Fall
»Einfuhrverbot / Leipziger Volkszeitung« entschieden
hat (BVerfGE 27, 71). Eine Sperrung von bestimmten Inhalten
ist somit nicht verfassungskonform sondern verstößt
gegen Artikel 5 GG.
Vergleiche auch:
Die
Kommunikationsgrundrechte nach Art. 5 Abs. 1 GG (siehe »3. Die Informationsfreiheit«)
Ähnlich entschied das Bundesverfassungsgericht auch
im »Parabolantennen-Urteil«
(BVerfGE 90, 27).
- Finden Sie, dass das Material
öffentlich zugänglich sein sollte? Das betrifft auch Kinder
und Jugendliche ...
Das Internet ist ebensowenig wie der Fernseher ein geeigneter Babysitter. Daher sollten Kinder
das Internet immer nur unter Aufsicht nutzen.
Auch hier gilt wieder: niemand stolpert zufällig über irgendeine der beanstandeten Web-Seiten.
Verbote wecken nur ein noch größeres Interesse und Sperrungen von Webseiten lassen
sich mit entsprechendem Hintergrundwissen umgehen, sofern der Zugang zum Internet nicht vollkommen kontrolliert und eingeschränkt
wird. Aber das schafft noch nicht mal China.
- Nazis und das Internet
- Für die Nazis ist
das Internet doch das wichtigste Agitations- und Kommunikationswerkzeug,
oder?
Viel wichtiger als das Internet sind aber Telefon&Mobiltelefon, die nächste Bushaltestelle oder
der Kinderspielplatz. Solche realen Orte haben insbesondere bei denjenigen Bedeutung, die auch tatsächlich Straftaten begehen. Nur würde trotzdem niemand auf den Gedanken kommen, Bushaltestellen oder andere Treffpunkte von Neo-Nazis zu verbieten, oder?
Im Jahr 2000 gab es laut Simon Wiesenthal Center ~2000 rechtsextreme Seiten (die Schätzungen reichten insgesamt von 400-2000), bei insgesamt über 1,5 Milliarden Webseiten; laut Verfassungsschutz gab es im Jahr 1999 rund 9000 gewaltbereite Rechtsextremisten und 51.400 rechtsextremistische Personen. Wohlgemerkt: außerhalb des Internets.
- Machen Sie sich durch solche
Aktionen nicht in deren Kreisen Freunde?
Wir suchen uns unsere Freunde selbst aus.
- Auf den gesperrten Sites
war ein Gewaltaufruf gegen meine Familie zu sehen, finden Sie
das gut?
Nein, das ist schlimm. Aber wäre es nicht viel schlimmer, wenn Sie es nicht
hätten lesen dürfen, sondern nur diejenigen, die ein Interesse daran haben,
Ihrer Familie zu schaden?
- Wie sollte Ihrer Meinung nach gegen Rechtsextremismus vorgegangen werden?
Verbote helfen nicht, im Gegenteil: sie machen nur neugierig. Nur Aufklärung kann im Kampf gegen den
Rechtsextremismus helfen.
Beispielsweise mit Hilfe des Buches »In Auschwitz wurde
niemand vergast.« 60 rechtsradikale Lügen und wie man sie widerlegt von Markus Tiedemann:
»Die Geschichtliche Wahrheit ist immer die beste Waffe gegen das Gebräu aus Mythen, Legenden und Pseudo-Tatsachen.«
Die Website »Lernen aus der Geschichte« bietet Unterrichtsmaterial für Schule und Jugendarbeit. Weitere Materialien, Quellen, Verweise und Buchtipps hat der Journalist Burkhard Schröder in seinem Informationsportal Rassismus/Antisemitismus zusammengestellt.
- Die Strafanzeige
Experten behaupten, die Anzeige sei aus verschiedenen Gründen
unbegründet.
Diese Vermutung stammt sicher aus einer Meldung bei Heise-Online. Vermutlich war
der beratende Rechtsanwalt Tobias Strömer nicht über alle Details der Strafanzeige informiert.
- Da keine Informationen verändert
werden, ist eine Zugriffsverweigerung keine Datenunterdrückung
nach § 303a des Strafgesetzbuchs (StGB)
| |