Gänsebrust und Moralkeule
Deutsche Bank, deutsches Brauchtum und eine feine deutsche Gesellschaft - da darf eine Reminiszenz an die Zeit, als Deutschland am deutschesten war, nicht fehlen. Beim traditionellen Martinsgans-Essen der Deutschen Bank am 16.11. 2000 reagierte ein Düsseldorfer Rechtsanwalt auf die Tischrede Paul Spiegels zum Judentum in Deutschland mit antisemitischen Ausfällen. Von den Anwesenden, unter ihnen Uni-Direktor Gert Kaiser, Regierungspräsident Jürgen Büssow, Stadtmuseumschef Dr. Wieland König und Oberbürgermeister Joachim Erwin, widersprach niemand dem "Klassenkameraden". Ein Nachspiel hatte die Sache aber doch noch. Mitte Januar musste sich der Jurist wg. des Verdachtes der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten.
Zum Ende seiner beim Martinsgans-Essen der Deutschen Bank gehaltenden Rede
über das deutsch-jüdische Verhältnis in Geschichte, Gegenwart
und Zukunft hat Paul Spiegel von seiner in Auschwitz ermordeten Schwester als
eines der Opfer gesprochen, von deren Schicksal viele behaupten, nichts gewusst
zu haben. Diese Behauptung widerholte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo
von Busekist bei der anschließenden Diskussion. Ihren Wahrheitsgehalt
unterstrich er mit einem seiner Meinung nach stichhaltiger kaum vorstellbaren
Beweis: Er war als 15-Jähriger Flakhelfer in der Nähe von Auschwitz
stationiert, kam mehrmals "zum Duschen und Entlausen" ins Lager und
will dort von den Gräueltaten nichts bemerkt haben. Die Hunderttausenden
von KZ-Insassen hat er für Häftlinge gehalten, die gegen deutsche
Kriegsgefangene ausgetauscht werden sollten oder für Kriminelle. Und wenn
schon in Auschwitz selbst der Massenmord unbemerkt bleiben konnte, dann musste
er sich ja wohl auch der Kenntnis der Volksgemeinschaft draußen im Lande
entziehen, legte der Jurist nahe. Also Freispruch für das deutsche Volk!
Damit nicht genug, holte Udo von Busekist noch zu einem antisemitischen Rundumschlag
aus. Ob es nicht der Absicht zuwider laufe, die Normalisierung herbeizuführen,
wenn er immer wieder den Finger in die Wunde lege und auf die damaligen Verbrechen
verweise, fragte der Rechtsanwalt den Zentralratsvorsitzenden rhetorisch. Auf
die heutigen, von Rechtsextremen verübten Verbrechen hinzuweisen, hielt
er ebenfalls für unangebracht. Die rechte Gefahr bezeichnete er als "lächerlich",
sie werde von einer hysterischen Öffentlichkeit lediglich aufgebauscht,
wie Sebnitz und der vorschnell Neo-Nazis zugeschriebene Anschlag auf die Düsseldorfer
Synagoge gezeigt hätten. Wer heutzutage noch von der Vergangenheit spricht,
kann also nur unlautere Motive haben. Dankbar, einen Schriftsteller zitieren
zu dürfen, griff der Jurist Martin Walsers Wort von der "Moralkeule
Auschwitz" auf und bezeichnete in diesem Zusammenhang auch die Forderung
nach Entschädigung der NS-ZwangsarbeiterInnen als der Verständigung
nur wenig dienlich.
Damals wollte er nichts gesehen haben und heute nichts mehr hören. Aber
nicht nur die Aussagen Spiegels störten Udo von Busekist, sondern schon
seine pure Präsenz. Er warf ihm vor, durch seine vielen öffentlichen
Auftritte den Antisemitismus zu schüren - das Herz der deutschen Finsternis.
Paul Spiegels Frau, die ihren Mann zum ersten Mal zu einem öffentlichen Termin begleitet hatte, verließ nach diesen Ausfällen fluchtartig den Raum und brach in Tränen aus. Spiegel selbst wahrte die Form und wies die Anschuldigung gefasst, aber entschieden zurück. Der Rest war Schweigen; keiner der Anwesenden erhob gegen Udo von Busekist das Wort. Gert Kaiser schämte sich im Nachhinein seiner mangelnden Zivilcourage und Regierungspräsident Büssow wollte gerade im Begriff gewesen sein, das Wort zu ergreifen, als der Veranstalter den Abend beendete. Viele der Gäste lehnten es den Medien gegenüber ab, über ihr Verhalten an dem Abend zu sprechen. Auch OB Joachim Erwin war von JournalistInnen für ein Interview nicht zu erreichen. Und die Deutsche Bank wollte "zu einem schwebenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben".
Ein Nachspiel hatte die ganze Sache aber doch noch, weil gegen den Rechtsanwalt
Anzeige wg. der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gestellt wurde. Das
Gericht hatte erst vor, in der Tonlage der feinen Abend-Gesellschaft zu bleiben
und "die Sache ohne große Öffentlichkeit durchzuziehen",
wie der Oberstaatsanwalt Markus Caspers anmerkte. Ein einfacher Strafbefehl
an Udo von Busekist über 30.000 DM sollte es richten. Eine Richterin machte
dabei jedoch nicht mit und beraumte eine Verhandlung an.
Da Paul Spiegel unter Personenschutz steht, mussten die Prozess-BesucherInnen
vor Verhandlungsbeginn sämtliche ihrer Taschen ausleeren und sich einer
Leibesvisitation unterziehen. Trotz dieser Prozedur gelang es einem Alt-Nazi,
ein Schild mit der Aufschrift "Norman J. Finkelstein hatte Recht"
in den Raum zu schmuggeln. Er legte es mit der Schrift nach unten auf seine
Knie, bereit, es sich im Falle einer Verurteilung v. Bs. zur Solidaritätsbekundung
um den Hals zu hängen.
Der Staatsanwalt eröffnete das Verfahren mit einer Wiederholung der Anklage-Punkte.
Dann kam der Beschuldigte zu Wort. Er räumte ein, dass seine Ausführungen
bei dem Martinsgans-Essen "sprachlich missglückt sein mögen",
den Holocaust geleugnet zu haben, stritt er hingegen ab. Er sei sehr wohl auf
die Gräueltaten der Nazis zu sprechen gekommen, aber eben als solche, von
denen er erst später, nach dem Krieg, erfahren habe, behauptete der Rechtsanwalt.
Bemüßigt fühlte er sich zu den Bemerkungen durch einen bei früherer
Gelegenheit geäußerten Satz Paul Spiegels, die Vergangenheit dürfe
der Zukunft nicht im Wege stehen. Von diesem Grundsatz war der Zentralratsvorsitzende
dann seiner Meinung nach durch seine Statements zur deutschen Leitkultur und
zum Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge abgerückt, weshalb
er ihn zur Rede stellen wollte. Dabei betonte Udo von Busekist, große
Erwartungen an Paul Spiegel als neuen Repräsentanten der Juden in Deutschland
geknüpft zu haben. Bei einem Zusammentreffen anlässlich einer Hochzeit
hatte der Jurist ihn mit den Worten zu seinem Amt gratuliert: "Ich hoffe,
dass der Wechsel der Harmonisierung des Zusammenlebens dienlich ist." Subtext
dieses Glückwunsches: Der böse Bubis hat das Zusammenleben durch dissonante
Töne gestört.
Spiegel bekannte in seiner Zeugen-Aussage, die Vorkommnisse hätte ihn zu
der Frage bewogen, ob er sich solchen Diskussionen wirklich weiter aussetzen
sollte. Seine Frau hat darauf schon eine Antwort gefunden, sie hat seither nie
mehr an der Seite ihres Mannes an einer derartigen Veranstaltung teilgenommen.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland hat die Einlassungen
v. Bs. als "subtile Form der Auschwitz-Lüge" aufgefasst. Wie
der Jurist sie selbst wohl gemeint hat - dieser Aufforderung der Richterin,
in die Gedankenwelt des Angeklagten hineinzutauchen, verweigerte sich Spiegel
berechtigterweise. Er lehnte es auch ab, sich auf den Diskurs einzulassen, wieviel
man in Auschwitz von Auschwitz gesehen haben konnte. Was damals im Dritten Reich
geschah - das Abholen der jüdischen Nachbarn, das Anzünden der Synagogen
in der Reichspogromnacht - habe sich vor aller Augen abgespielt, und nur wer
bewusst weggeschaut habe, habe davon nichts mitbekommen, so Paul Spiegel.
Dem Zentralratsvorsitzenden war sichtlich unwohl dabei, die Angelegenheit vor
Gericht austragen zu müssen. Würde er wegen jedes verbalen Affronts
Klage erheben, so würde er nur noch in Gerichtsälen sitzen, meinte
Spiegel. Ihn hatte an dem Abend nach seinem Bekunden viel mehr als die Suada
des Anwalts das Schweigen der anderen Gäste dazu verletzt. Diese Reaktion
unterschied sich von den Erfahrungen, die er beispielsweise in Schulen mache,
wo auf entsprechende Beiträge stets Gegenreden folgten, so der Zeuge. Zu
allem Übel sah Paul Spiegel sich während des Prozesses auch noch den
Anmaßungen des Verteidigers ausgesetzt. Da der Angeklagte seine rechten
Ausfälle zur deutschen Vergangenheit in Form der rhetorischen Frage vorgetragen
hatte, ob es denn der Versöhnung diene, wenn dieses Thema ständig
angesprochen werde, beabsichtigte der Rechtsanwalt, Spiegel zu der Konzession
zu veranlassen, sein Mandat habe bei dem Essen eine echte Besorgnis um das deutsch-jüdische
Verhältnis umgetrieben.
Und wie der Anwalt wollte auch die Richterin Udo von Busekist wörtlich
nehmen. Sie legte es darauf an, den genauen Wortlaut des Gesagten zu rekonstruieren,
um zu überprüfen, inwieweit es den Tatbestand der Auschwitz-Lüge
erfüllt. Überschritte es diese Grenze nicht, wäre es nicht justiziabel,
egal wie antisemitisch und beleidigend für Spiegel es gewesen sein mochte.
Ihr entging auf diese Weise, dass es Udo von Busekist gar nicht auf die konkreten
Inhalte ankam. Als strammer Rechter fühlte er sich schon durch die Anwesenheit
des Zentralratsvorsitzenden der Juden in Deutschland provoziert und sah sich
gedrängt, seinen Ressentiments Ausdruck zu verleihen. In seiner Hass-Tirade
verbriet er einfach alles, was an rechten Topoi gerade so griffbereit war, von
der Moralkeule über Sebnitz und den Schlussstrich bis zu den angeblich
unberechtigten Ansprüchen der ZwangsarbeiterInnen.
Aber der geistige Horizont von Busekists interessierte das Gericht nicht, nur
dasjenige, was er davon im November 2000 zu erkennen gegeben hatte. Da dieser
Rechtspositivismus bei der Klärung des Wort-Tathergangs nicht zu einem
abschließenden Ergebnis gekommen war, gab es dem Antrag des Staatsanwaltes
statt, das Verfahren zu vertagen, damit er noch weitere Zeugen vernehmen könnte.
Auch bei der zweiten Verhandlung wird Udo von Busekist vermutlich nicht verurteilt
werden. Dies war jedoch auch nicht die Absicht der Kläger. Sie wollten
vielmehr Öffentlichkeit herstellen über die skandalösen Vorgänge
bei dem Martinsgans-Essen. Und das ist ihnen gelungen.
| Web-Blaster V2.21 |
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