Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstr. 145
70190 Stuttgart
Bochum, 04.07.2001
AZ. 64 GS 2096/01
Sehr geehrter Herr Milionis,
ich glaube Sie nehmen mich ein bisschen
auf den Arm. Wenn Sie schon Erklärungen
abgeben, achten Sie doch bitte darauf, dass Sie diese mit anderen Behörden
vorher absprechen, sonst ergeben sich Widersprüche, die Sie dann nicht
mehr auflösen können.
Das LKA-Baden-Württemberg hat mir
am 20.06.2001 eine Kopie des Hausdurchsuchungsbeschlusses
zugeschickt.
Dies wäre wohl kaum möglich gewesen, würde Ihre Darstellung
den Tatsachen entsprechen. Aus der beigefügten Kurzmitteilung
des LKA geht eindeutig hervor, dass es sich um eine “weitere Mehranfertigung
des Durchsuchungsbeschlusses” handelt. Das LKA bestreitet damit den Beschluss
am Tage der Hausdurchsuchung wieder mitgenommen zu haben. Sie, Herr Milionis,
behaupten dahingegen, dass die Polizei diesen Durchsuchungsbefehl gar nicht
hätte aushändigen dürfen und die Mitnahme völlig korrekt
war. Diesen Widerspruch müssen Sie mir einmal erklären.
Herr Milionis, Ihre Razzia war illegal
und war ein unerlaubter Polizeiübergriff. Selbst wenn die Rote Armee
Fraktion oder ein rechtsradikales Terrorkomando dem Stern, Spiegel, Fokus,
ZDF, ARD oder RTL ein anonymes Bekennerschreiben zugespielt hätte,
berechtigt dieser Umstand keinen Staatsanwalt oder Amtsrichter dazu Rundfunkhäuser,
Fernsehsender, Redaktionen und Privatwohnungen stürmen zu lassen und
komplett aufzulösen. In meinem Fall handelte es sich sogar nur um
drei
harmlose Leserbriefe, die keinen Aufschluss darüber geben, dass
Straftaten geplant, angekündigt oder angedroht werden. Zwei Jahre
nach der Veröffentlichung, verdächtigen Sie den anonymen Urheber
der Briefe einer Straftat. Allein dieser Verdacht, reicht aber nicht
aus mein Online-Magazin durchsuchen zulassen und zu vernichten. Darüber
hinaus haben Sie auch meine wirtschaftliche Existenz zerstört,
Steuergeheimisse verletzt usw. Sie haben Ihre Kompetenzen weit überschritten
und Ihnen dämmert das langsam auch. Stimmt’s?
Dass Sie zwei Jahre hinter einem Spinner
herjagen, der sich offensichtlich nur wichtig machen will und als “Rächer
der Enterbten” verbal die Gegend und das World Wide Web unsicher macht,
nimmt Ihnen doch niemand ab. Ich habe Kontakt mit einigen Presseorganen
in Baden-Württemberg aufgenommen, der “Rächer der Enterbten”
ist dort völlig unbekannt. Niemand hat je von dieser Person gehört!
Für einen “gefährlichen” Verbrecher, der nach Angaben des Durchsuchungsbefehls
flächendeckend Finanzämter und Finanzbeamte in Ihrer Region mit
Terroranschlägen bedroht haben soll, ist dies doch recht ungewöhnlich,
meinen Sie nicht auch?
In diesem “wichtigen” Fall in dem es angeblich
um Leben und Tod geht, haben Sie ausgerechnet Herrn KHK Herzog und KM Mohring
mit den Ermittlungen beauftragt. Internet-Kenntnisse sind praktisch nicht
vorhanden. Herzog ist ein blutiger Laie. Assistent Mohring hat gar keine
Ahnung. Herr Herzog war noch nicht einmal in der Lage eine E-Mail-Adresse
zu finden, mit der ein Leserbrief des “Rächer der Enterbten” unterzeichnet
war. Ein Spezialist hätte zwingend hinzugezogen werden müssen,
wären Sie, Herr Staatsanwalt, wirklich der Überzeugung gewesen,
dass die Drohungen ernst zu nehmen, Terroranschläge des “Rächers”
zu erwarten und Menschenleben in Gefahr sind.
Stellen Sie sich vor, der “Rächer”
hätte ein Attentat verübt und ein Finanzamt in die Luft gesprengt.
Tote, Verletzte, das übliche Schreckenszenario. Dann würde sich
auch ziemlich schnell herausstellen, dass Sie mitschuldig sind, weil Sie
wissentlich zwei absolute Anfänger ins Internet auf Verbrecherjagt
schickten, die nicht fähig sind eine E-Mail abzuschicken, geschweige
den eine E-Mail-Adresse zu finden. Eine E-Mail Adresse, die völlig
offen präsentiert wird und den Täter rechtzeitig enttarnt hätte.
Ihre Karriere als Staatsanwalt wäre zu Ende.
Herr Milionis, Sie müssen also zu
100% gewusst haben, dass vom “Rächer” keinerlei Gefahr ausgeht, sonst
hätten Sie niemals es gewagt absolute Laien mit der Internetrecherche
und Auswertung von Internetdaten in diesem Fall zu betrauen ohne Fachleute
hinzuzuziehen.
Als ich Tage nach der Razzia Herrn KM Mohring
telefonisch unterrichtete, dass eine E-Mail Adresse des “Rächers”
bereits im Besitz des LKA’s sei, die das Inkognito des “Terroristen” lüften
könnte, antwortete Herr Mohring wörtlich: “Zeugenaussagen nehmen
wir telefonisch nicht entgegen!” Herr Herzog hatte sich in seinen wohlverdienten
Jahresurlaub verabschiedet und wollte drei Wochen nicht gestört werden.
Niemand hatte plötzlich beim LKA an der wahren Identität des
“Terroristen” mehr Interesse, nach der man angeblich ein paar Tage vorher
in meiner Wohnung und Redaktion noch so “verzweifelt” gesucht hatte. Da
kann man als Betroffener schon mal ins Grübeln kommen, Herr Staatsanwalt,
oder nicht?
Ist nach den vielen Ungereimtheiten der
Gedanke so abwegig, dass ganz andere Gründe und Interessen hinter
der Hausdurchsuchung gestanden haben könnten und die angeblichen Straftaten
des “Rächer der Enterbten” nur initiiert worden sein könnten,
um als Vorwand dienen zu können, das Mein-Bochum Stadtmagazin und
dessen Herausgeber kalt zu stellen? Aufgrund meiner juristischen Bildung,
die ich nach Ihrer Meinung “Fernsehkrimis” zu verdanken habe, könnte
“eine gewisse Verwirrung” zu dem Schluss kommen, dass eine “Verschwörung”
oder eine “Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Schaden eines Dritten”
in Bereich des Möglichen ist.
Personen und Organsisationen, die mein
kritisches Online-Magazin vernichtet sehen wollen, gibt es genug und nicht
nur in Bochum.
Das große Interesse Herrn Herzogs
und Herrn Mohrings an Steuererklärungen, Rechnungen, Bankauszügen,
Gewinn.- & Verlustrechnungen deuten darauf hin, dass beide mir irgendetwas
Illegales nachweisen wollten, vielleicht eine hübsche Steuerhinterziehung?
Herr Herzog liess sogar telefonisch beim Ordnungsamt anfragen, ob ich ein
Gewerbe angemeldet hätte in der Hoffnung in dieser Richtung fündig
zu werden. Nachdem “Rächer der Enterbten” wurde eigentlich kaum gefragt!
Sehr seltsam! Oder?
Ich schlage Ihnen, Herr Milionis,
jetzt folgendes vor: Sie stehen jetzt sofort auf und gehen zu Ihrem Vorgesetzten
und bitten um ein Gespräch. Gestehen Sie einfach gleich an Ort und
Stelle, dass Sie “Mist gebaut” haben, vielleicht müssen Sie sogar
eine Beichte ablegen. Sie sollten diese Chance nutzen. Gestatten Sie mir
diese offenen Worte, es ist zu Ihrem Besten.
Ich erwarte unverzüglich eine Entschuldigung,
die Rückführung aller beschlagnahmten Gegenstände direkt
bis vor meine Wohnungstür, die Herausgabe aller angefertigten
Kopien, eine Entschädigung für erlittenes Unrecht, Schadensersatz
und Schmerzensgeld.
Einen Betrag in Höhe von 100.000 DM
halte ich, angesichts Ihrer völlig aus der Kontrolle geratenen illegalen
Ermittlungsmethoden, die letztendlich mich, einen unbeteiligten Zeugen,
finanziell ruiniert und den guten Ruf meines Online-Magazins vernichtet
haben könnten, für angemessen.
Dipl.-Des. Christian Kluth
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