Die digitale Schere im Kopf
Von Alvar C.H. Freude, Dragan Espenschied, 12.01. 2001, 13:39:20

 
 
Eine Zensur findet nicht statt. Meistens. Dies ist aber auch kein Schutz vor Einschüchterungstaktiken, welche die persönliche Freiheit einschränken.
 
Je enger das Korsett der Paragraphen, je lückenloser das Gestrüpp der Erlasse und Verordnungen, um so mehr wird sich die Angst verbreiten, etwas unrechtmäßiges zu sagen oder zu tun.

Reinhold Neven du Mont: Selbstzensur im Buchverlag; in: Ingeborg Drewitz, Wolfgang Eilers (Hrsg.): Mut zur Meinung, Gegen die zensierte Freiheit, Fischer Taschenbuch Verlag GmbH, Frankfurt am Main 1980, Seite 182 f.
 
  Reinhold Neven du Mont beschreibt, mit welchen Problemen insbesondere kleine Verlage zu kämpfen haben, wenn sie sich kritischen Themen widmen:  
 
Rechtsmittel, die vor Hetze, Diffamierung und unerlaubtem Eingriff ins Privatleben schützen sollen, haben, gegen eine Buchveröffentlichung eingesetzt, viel schwerwiegendere Folgen, als wenn sie gegen Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel verwendet werden. Es genügt unter Umständen ein Detail, eine vom Autor aufgestellte Behauptung untergeordneter Bedeutung, um auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung die Verbreitung eines aus politischen oder anderen Gründen unliebsamen Buches zu verhindern.

Reinhold Neven du Mont, a.a.O. Seite 182f
 
  Ähnliches ist seit einiger Zeit vermehrt im Internet zu beobachten: Hauptstreitpunkte sind dort meist das Marken- und Urheberrecht. Zudem hat im Internet jeder die Möglichkeit, mit relativ geringen Kosten selbst sein eigener Verleger zu sein; wer privat eine Homepage erstellt hat oftmals kein Interesse an einem langwierigen Juristischen Verfahren, was von einigen Marken- und Rechteinhabern in zweifelhafter Weise ausgenutzt wird:  
  So drohte die deutsche Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (Link in neuem Fenster anzeigenIFPI) einer Vielzahl an privaten Homepage-Betreibern in Deutschland, darunter auch Jugendlichen, in einem Brief vom 28. Juli 2000 mit rechtlichen Schritten:  
 
Wir haben Sie daher aufzufordern, bis

29.07.00 17:00:00


die unter der oben aufgeführten URL nebst ihrer Untersites vefügbar gemachten rechtsverletzenden Angebote zu speeren und von Ihrem Server zu löschen bzw. löschen zu lassen.

aus einem Brief von Clemens Rasch, Justitiar der Deutschen Landesgruppe der IFPU e.V. an einen 15-jährigen Homepage-Betreiber. Rechtschreibfehler Original, das Schreiben liegt uns vor.
 
  Um was geht es genau? Auf der betreffenden Homepage war ein Verweis auf Link in neuem Fenster anzeigenNapster angegeben und dieser sei zu entfernen, da, so die waghalsige Begründung, wenige Tage zuvor »(...) das Distrikt Gericht in San Francisco, Kalifornien den Dienst von Link in neuem Fenster anzeigenMP3.com (sic!) per Einstweiliger Verfügung verboten« habe. Daher sei ein Link bzw. Verweis ("Zugänglichmachung") auf Napster illegal und man habe wenige Stunden Zeit, den Verweis zu entfernen. Die Industrie will Richter spielen.

Zur gleichen Zeit wurde Napster per einstweiliger Verfügung untersagt, den Tausch von Urheberrechtlich geschützter Musik zu erlauben, was natürlich keinesfalls mit einem Verbot von Napster gleichzusetzen ist. Besonders peinlich an dieser Aktion ist aber, dass diese einstweilige Verfügung kurz darauf wieder aufgehoben wurde.
 
 
Doch selbst wenn hierwie vermutlich intendiert – von der wieder aufgehobenen Verfügung gegen Napster die Rede wäre, so dürfte aus diesem Fall dennoch kein Verbot eines Links abgeleitet werden.

Der Justitiar des Musikverbandes – sofern er nun von Napster sprichtunterstellt in völliger Verkennung der Sachlage, dass es sich bei Napster um einen rechtswidrigen Dienst handelt.

Das ist aber falsch und wurde bisher von keinem Gericht behauptet.

[...]

So muss man das Schreiben des deutschen Musikverbandes als Versuch der arglistigen Täuschung bezeichnen. Hier soll unter Behauptung falscher Tatsachen Druck auf die Anwender ausgeübt werden.

aus Link in neuem Fenster anzeigen»Linkverbot des Deutschen Musikverbandes« in Link in neuem Fenster anzeigenInternet-Intern vom 31. Juli 2000
 
 
Die digitale Schere im Kopf
 


[1] Zur Link-Problematik vergleiche auch die Link in neuem Fenster anzeigenHintergrundinformationen der Active-Link-Demonstration sowie die Erläuterungen von Link in neuem Fenster anzeigenTim Berners-Lee, dem Erfinder des Web: Link in neuem Fenster anzeigenWas ist ein Link?
Die Folge ist, dass aus Angst vor Klagen immer weniger Netzbürger ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nutzen, Links mit Distanzierungen kommentiert werden usw.[1]

Das Link in neuem Fenster anzeigenMarkenrecht, das keinesfalls auf die neuen Möglichkeiten wie einfache, weltweite Recherchemöglichkeit und globale Eindeutigkeit von Domain-Namen ausgelegt ist, sorgt ebenso häufig für Streitfälle, meist in Verbindung mit Domain-Namen. Regelmäßig werden Website-Betreiber abgemahnt oder zur Herausgabe ihrer Domains aufgerufen, weil sie (angeblich) Markenrecht verletzen.
 


[2] Die Site ist bereits offline, der Anweisung wurde Folge geleistet.
Die 14-jährige Katharina Dücker bekam von den Link in neuem Fenster anzeigenAnwälten von Link in neuem Fenster anzeigenTime Warner, Inhaber der Film-Rechte zu Hary Potter, Post: sie habe ihre Link in neuem Fenster anzeigenHarry-Potter-Fanseite vom Netz zu nehmen[2], da sie das Markenrecht Time-Warners verletze. Von der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material und Verkauf von Merchandizing-Ware ist die Rededamit outet sich der Brief als Serienbrief: Auf Katharinas Homepage befanden sich selbstgezeichnete Bilder, aber eben keinerlei Merchandizing-Ware.  
 
Vorgänge wie die um Katharina Dückers Homepage zeigen, wie eng es geworden ist im Cyberspace. Der einst bejubelte Freiraum für jedermann existiert nicht mehr. Das Recht des Einzelnen, frei im Web zu publizieren, trifft auf immer härtere Grenzen. Im Zweifelsfall wird die Begeisterung einer 14-Jährigen zum finanziellen und rechtlichen Risiko.
[...]
Irgendwann nach dem 23. Dezember wird Time Warner wohl verlauten lassen, man habe eine Reihe von Harry-Potter-Adressen erfolgreich aus den Händen von Domain Grabbern befreit. Dem Recht ist dann genüge getan. Für das ehemals freie Publikationsmedium Internet ist das der Anfang vom Ende: Good bye, Medium der kleinen Leute. Willkommen im internationalen Markenweb.

Frank Patalong in Spiegel-Online: »Link in neuem Fenster anzeigenWo Harry Potter draufsteht, soll auch Time Warner drin sein«
 
 
Alle Kinder gehören Ferrero
 


[3] vgl. auch Link in neuem Fenster anzeigen»Darf nur Ferrero das Wort 'Kinder' benutzen?« bei Naturkost.de und die Pressemitteilung Link in neuem Fenster anzeigen»Gericht: 'Kinder' gehören Ferrero!« der Link in neuem Fenster anzeigenGABA AG
Link in neuem Fenster anzeigenFerrero Österreich versuchte Ende 2000, mit einer einstweiligen Verfügung der Agentur Link in neuem Fenster anzeigenMediaclan zu untersagen, die Internet-Domain Link in neuem Fenster anzeigenkinder.at zu nutzen und verlangte deren Herausgabe. Begründung: Ferrero besitze die Rechte an der Marke »Kinder« und sei daher allein berechtigt eine solche Domain zu besitzen. Dieser Versuch wurde, aus formalen Gründen, zwar noch zurückgewiesen, aber in anderen Fällen hat Ferrero erfolgreich das Wort Kinder für sich zu monopolisieren verstanden.[3]  


[4] Ausführliche Informationen sind auf der Link in neuem Fenster anzeigenAktions-Homepage von Link in neuem Fenster anzeigenRTMark sowie den Link in neuem Fenster anzeigenTexten zur etoy-Kampagne von Reinhold Grether zu finden.
International Beachtung fand insbesondere der Streit um die Domain etoy.com der Künstlergruppe Link in neuem Fenster anzeigenetoy: dem Spielwarenhersteller Link in neuem Fenster anzeigeneToys.com war diese Domain ein Dorn im Auge. Potentielle Kunden vertippten sich regelmäßig bei der Eingabe der URL des Spielzeugversenders und landeten stattdessen bei etoy. Vollgepumpt mit Aktienkapital versprachen sich die Manager einen überlegenen Sieg über die Künstler und verklagten sie auf Herausgabe des Domainnamens. Dies ist einer der wenigen Fälle, bei denen letztendlich der Schuss nach hinten losging: eToys.com verlor drastisch an Börsenwert (heute kraxelt die Aktie deutlich unter Ausgabepreis herum), zahlte fast freiwillig alle Gerichtskosten, etoy behielt die Domain.[4]  


[5] Vgl. auch die Link in neuem Fenster anzeigenHintergrundinformationen von Greenpeace zum Thema
Ab wann solche Domain-Streitigkeiten in den Bereich der Zensur hineinreichen läßt sich deutlicher am Beispiel des Domainstreits zwischen Link in neuem Fenster anzeigenGreenpeace und dem Ölkonzern Link in neuem Fenster anzeigenTotalFinaElf darstellen: am 16. Januar 2001 forderte der Konzern Greanpeace auf, den Betrieb der Protest-Website Link in neuem Fenster anzeigenwww.oil-of-elf.de bis zum darauffolgenden Tag um 19 Uhr einzustellen und eine entsprechende Link in neuem Fenster anzeigenUnterlassungserklärung (PDF) zu unterschreiben. Auch hier wird mit dem Markenrecht argumentiert und so versucht eine unliebsame Kampagne loszuwerden; die einstweilige Verfügung wurde gegen Greenpeace ausgesprochen, die Umweltschutzorganisation musste am 26. Januar die Website schliessen; Anfang März wird am Landgericht Berlin über den Fall verhandelt.[5]  


[6] siehe beispielsweise auch Harald Taglinger in Telepolis: Link in neuem Fenster anzeigenWDR sind nur drei Buchstaben, Juli 2000 sowie Frank Patalong in Spiegel -Online: Link in neuem Fenster anzeigenWesten, tief im Osten (Januar 2001)

[7] vergleiche dazu die Link in neuem Fenster anzeigen»Hintergrundinformationen« der Active-Link-Demonstration
Viele weitere Fälle sind fast schon alltäglich geworden[6], oftmals reicht die Androhung einer Klage, sei sie nun berechtigt oder nicht, völlig aus. Aus Angst vor einem Gerichtsverfahren entfernen die Betreiber privater Homepages beanstandete Inhalte. Glück im Unglück hat derjenige, der ohne kostenpflichtige Abmahnung davon kommt: Der Münchner Rechtsanwalt Günther Freiherr von Link in neuem Fenster anzeigenGravenreuth scheint es fast zum Geschäftsmodell entwickelt zu haben, Homepagebetreiber wegen Links u.a. auf die Software Link in neuem Fenster anzeigenFTP-Explorer kostenpflichtug abzumahnen. Nichtsahnend einen Link zu setzen kann so zum teuren Spaß werden: fast 2000 Mark sind fällig.[7]

Weitere Beispiele im Abschnitt »Auch Darth Vader gehört nicht seinen Fans« in Link in neuem Fenster anzeigen»Kontrolle über das Kopieren«.
 
 
Der Nazi-Sommer
 
  Politische Zensur- und Regulierungs-Forderungen wurden in Deutschland vergangenen Sommer vor dem Hintergrund des Sommerloch-Themas »die Nazis sind überall und kommen aus dem Internet« besonders laut, während das Thema Pornographie und Jugendschutz im Gegensatz zu den USA nur eine untergeordnete Rolle spielt, aber von der Bertelsmann-Stiftung geschickt in ihren Link in neuem Fenster anzeigenEmpfehlungen für den Interneteinsatz an Schulen im Zuge der Internet-Hysterie aufgegriffen wurde, um letztendlich die Akzeptanz von Inhaltsfiltern zu steigern.  


[8] Siehe Link in neuem Fenster anzeigenMeldung