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Nazis sind nur der Anfang

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Rechtsextremismus als Rammbock für Internet-Regulierung?

Sperrungsverfügungen für alle »nicht zulässigen Inhalte« angedacht



Stand: 30. Januar 2003
Text von Alvar Freude

Immer wieder wurde die Vermutung geäußert, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus von der Bezirksregierung Düsseldorf nur als Vorwand genutzt wird, um ein umfangreiches Internet-Filtersystem zu etablieren. Wir haben nun die Beweise: Nicht nur Jugendschützer und Regulierungsbehörden erschließen sich neue Aufgabenfelder, auch viele private Interessengruppen stehen in den Startlöchern, um Missliebige, im Ausland publizierte Inhalte in Deutschland ausblenden zu lassen. Werden bald 6 000 oder gar 50 000 ausländische Websites gesperrt?

»Die Internet-Entwicklung gibt ihm [dem Internet-Nutzer] unweigerlich die Kontrolle darüber, welche Informationen und Inhalte ihn wann und wie erreichen. Das neue Medium ist nicht mehr auf Vermittler wie Verlage, Sender, Zeitungen oder die Musikindustrie angewiesen. Im Internet wird eine 'Massenkommunikation' von Individuum zu Individuum möglich. Auf diese Entwicklung hin zur Nutzerkontrolle sind wir bisher nicht vorbereitet.
Wir müssen neue Regulierungsmechanismen entwickeln

Dr. Marcel Machill, Jens Waltermann: Verantwortung im Internet, Selbstregulierung und Jugendschutz, Seite 9f.; Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2000

Nordrhein-Westfalens Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider) wurden 2001 von der Düsseldorfer Bezirksregierung »gebeten« die folgenden Webseiten aus den USA zu sperren, also die Durchleitung der Daten zu unterbinden:

  1. Rotten.com
    Homepage, die geschmacklose und satirische Bilder sammelt. Von Schneemännern in Penis-Form, überfahrenen Osterhasen bis zu (vermeintlich) kinderessenden Asiaten und verstümmelten Leichenteilen ist alles dabei.
  2. Homepage vom Nazi-Lauck
    Der US-Bürger Lauck eignet sich wunderbar als Anschauungsobjekt dafür, wie sehr rassistisches Gedankengut das Gehirn zerfrisst. Die Bezirksregierung stuft seine Homepage als »Verteildrehscheibe insbesondere auch für die deutsche rechtsextreme Szene« ein, der Verfassungsschutz sieht das aber anders:

    »Der Einfluss von Lauck auf die bundesdeutsche Neonazi-Szene ist aufgrund seiner äußerst aggressiven nationalsozialistischen Grundhaltung eher marginal

    Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2001, Seite 104

  3. Stormfront
    Die zweifellos rechtsextreme Website des US-amerikanischen Ku-Klux-Klan-Anhängers Don Black. Auch hier spricht die Bezirksregierung Düsseldorf von einer »Verteilerdrehscheibe auch für die deutsche rechtsextremistische Szene«. In den aktuellen Jahresberichten des Verfassungsschutzes im Bund und in NRW werden weder Stormfront noch Don Black erwähnt ...
  4. Front 14
    Provider der rechtsextremen Szene, der schon vor der Ankündigung der Bezirksregierung in der Versenkung verschwunden ist.

Um einige einflussreichere und gefährlichere rechtsextremistische Websitesder Journalist und Rechtsextremismus-Experte Burkhard Schröder hat eine umfangreiche Liste zusammengestellt – scheint sich die Bezirksregierung dagegen nicht zu kümmern. Statt aktiv etwas gegen den Rechtsextremismus auf der Strasse zu unternehmen, werden Aktionen mit geringem Nutzwert gestartet.

Prozesstaktik

Nichtsdestotrotz verkauft sie ihre Sperrungsverfügungen als Kampf gegen den Rechtsextremismus, weswegen Rotten.com bald herausgenommen wurde. Regierungspräsident Jürgen Büssow erklärt dies mit prozesstaktischen Gründender Rechtsextremismus eignet sich offensichtlich besser als Rammbock zur prinzipiellen Durchsetzung einer nationalen Regulierung des internationalen Mediums Internet nach Saudi-Arabischem Muster:

»Also, Rotten.com haben wir mal rausgenommen hier. Weil, einfach der Klarheit wegen und der Prozessführungsfrage wegen. Ich glaube schon, dass wir Rotten.com auch hier sperren können. Das was da angeboten wird hier die Grenzen hier der Menschenwürde und der Persönlichkeitsverletzung auch hier im Sinne der Verfassung weit übersteigt. Das hat ja nichts damit zu tun, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen oder dem Schrecken des Krieges hier, wie mir in Chats gesagt wird, dass wir sowas nicht sehen wollten. Wenn Sie dieses eine Bild auch mal gesehen haben, wo ein Mensch, offensichtlich asiatischer Herkunft, den Schenkel hier eines Babies hier verspeist. Was das hier mit Wahrheitsliebe oder mit Pressefreiheit zu tun hat, also da muss ich sagen, das weiß ich nicht. Das hat auch mit Moralrigorismus nichts zu tun. Sondern das ist einfach eine Verletzung hier, eine ganz schwere Verletzungin meinen Augender Menschenwürde. Und ich glaube da würde mich auch jedes Gericht Recht geben.
Aber das lasse ich alles mal draussen vor, sondern will mich einfach mal konzentrieren auf die drei Provider, die nur, eigentlich nur diese Sachen aus Amerika rüberbringen, also diesen naziextremistischen Teil, mit den Beispielen, die ich eben genannt habe

Regierungspräsident Jürgen Büssow; bei der Arbeitskreissitzung am 19Dezember 2001

Originalton: (Hilfe, Anmerkungen)
#MP3, mittlere Qualität (404 kB)
#OGG, kleine Datei (181 kB)
#OGG, gute Qualität (628 kB)

Interessanterweise handelt es sich bei den angesprochenen Bildern um Aktions- und Konzeptkunst des chinesischen Künstlers Zhu Yu, die Anfang Januar 2003 auch im britischen Fernsehen ausgestrahlt wurde und dort kräftig zündelte. Aber es ist ja so einfach, erstmal alles nur oberflächlich zu betrachten. Ist Regierungspräsident Jürgen Büssow also auch nur ein 08/15-User ohne Interesse an Medienkompetenz? ...

Zwei Nazi-Seiten sind nur der Versuchsballon

Ein internes Gutachten der Bezirksregierung, das ODEM vorliegt, spricht schon von weiteren Angeboten, die nach dem MdStV »unzulässig« seien, darunter Gewalt- und Kriegsverherrlichendes sowie Pornographie. Auf ihrem Beschwerdeformular sammelt die Behörde zudem Seiten mit »fehlender Anbieterkennzeichnung (Verbraucherschutz)«.

Nachdem Rotten nun also aus taktischen Gründen erstmals verschont bleibt und Front14 schon lange in der Versenkung verschwunden ist, bleiben nun noch zwei nach Verfassungsschutz-Angaben relativ unbedeutende Nazi-Websites (siehe oben) übrig. Letztendlich sind diese aber, wie die Bezirksregierung zugibt, nur ein Vorwand, um weitere Sperrungen einfacher durchsetzen zu können:

»Wenn ich das Milchtrinken verbieten will, muss ich erst mal ein oder zwei Flaschen beschlagnahmen.«

Jürgen Riesenbeck, Vizepräsident Bezirksregierung Düsseldorf; zitiert nach: Torsten Kleinz, Nerds in der Sonne; in: Telepolis, Magazin der Netzkultur

Gegenüber dpa sprach Büssow davon, »dass bis zu 6000 Internet- Angebote für eine Sperrung in Frage kämen«. Bei dem von der Bezirksregierung initiierten »internationalen Kongress Hass und Gewalt im Internet« bestätigte er gegenüber ODEM explizit, dass für eine Sperrung nicht nur rechtsextreme Webseiten in Frage kommen. Seine Behörde werde sich zwar nur um strafrechtlich relevante Inhalte kümmern, wenn aber ein flächendeckendes Filtersystem installiert sei, kämen auch andere Bereiche wie Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht in Frage. Dafür seien dann aber andere zuständig.

Deutliche Zahlen bringt Büssow im November 2002 ins Gespräch: eine Zahl von 50 000 zu sperrenden Sites schrecke ihn nicht, im Gegenteil:

Sprecher: »Zwei Seiten hat die Bezirksregierung sperren lassen. Analysen gehen von bis zu 50 000 ähnlich problematischen Seiten auswill man die alle sperren

Jürgen Büssow: »Die Zahl soll mich auch nicht abschrecken dadurch dass wir, ich sage mal, 150 000 Einbrüche haben und nur 20 000 oder 50 000 aufklären, bleibt ja Einbruch weiter ein Strafdelikt und wird verfolgt

Jörg Tauss: »Er führt letztendlich die Öffentlichkeit in die Irre, indem er vorgaukelt, dass man das Problem tatsächlich auf diese Art und Weise lösen könnte. Ich halte das für eine reine Symbolik, für reine Scheinargumentation. Wir sollten uns in der Politik zu schade sein, der Bevölkerung zu sagen, wir hätten für ein nicht lösbares Problem eine einfache Lösung. Allein dieses halte ich für fahrlässig

Sprecher: »Hass und Gewalt sind ein Bestandteil unserer Realität. Das Internet spiegelt diese Realität. Gegen die Urheber von kriminellen Inhalten im Netz muss vorgegangen werden. Die Ursachen von Hass und Gewalt bekämpft man jedoch mit Sicherheit nicht durch den Einsatz von Filtern im Internet

Jürgen Büssow, Regierungspräsident Bezirksregierung Düsseldorf und Jörg Tauss, Beauftragter für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion; in einem Interview mit 3sat Kulturzeit, ausgestrahlt am 14November 2002

Originalton: (Hilfe, Anmerkungen)
#MP3, mittlere Qualität (332 kB)
#OGG, kleine Datei (159 kB)
#OGG, gute Qualität (302 kB)

Empfänger der Sperrungsverfügungen sind dabei nicht die Urheber der »nicht zulässigen« Inhalte oder diejenigen, auf deren Geräten die Inhalte lagern, sondern die Transporteure, also die Postboten. Und im Zweifelsfall werden diese den Weg des geringsten Widerstandes gehen, anstatt für andere ein hohes Risiko einzugehen.

Jugendschutz

Am 1. April 2003 soll der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft treten. Bei der Landesanstalt für Medien NRW freut man sich schon auf neue Aufgaben:

»Auch nach dem 01. April 2003 werden Anbieter solcher Dinge schwer zu identifizieren und zu verfolgen sein.

Meines Erachtens ist damit die Zeit gekommen, in der gewisse Grundsatzdiskussionen in den Hintergrund treten sollten. Wir sollten nach vorn schauen und uns um praktische Fragen der Vollziehung kümmern, Gestaltungsspielräume finden und nutzen und uns bereit für den großen Praxistest machen.

Debatten darüber, ob auch in Bezug auf solche Angebote nicht die Meinungsfreiheit höher zu bewerten ist, oder, ob diese Angebote nicht einen wesentlichen Beitrag zur politischen Meinungsbildung leisten können oder gar für den pädagogischen Prozess unerlässlich sind, sollten in diesem Zusammenhang nicht mehr geführt werden müssen.

[...]

Wir können und müssen uns natürlich weiter über Möglichkeiten und Grenzen der Aufsicht im Internet unterhalten, dies aber bitte nicht unter der Überschrift des 'Ob', sondern des 'Wie' der Optimierung.

Die Landesmedienanstalten werden von Zeit zu Zeit, auch zuletzt noch in Bezug auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, mit Papiertigern verglichen. Ich wünsche den Landesmedienanstalten und allen am Prozess des Schutzes der Jugend und der Menschenwürde Beteiligten gar nicht die Natur eines Tigers. Mir schweben da zum Vergleich andere Tiere vor, die Ameisen:
Sie sind viele, sie sind zu komplexer Zusammenarbeit fähig, verfolgen unbeirrbar ihre Ziele undsie können verdammt lästig sein.

Doris Brocker, Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen; bei einem Workshop am 31Oktober 2002 in Düsseldorf

Für die Landesmedienanstalten besteht also kein Diskussionsbedarf mehr: eine regionale Beschränkung des bisher weltweiten Kommunikationsnetzes Internet ist eine ausgemachte Sachedass dies dem Wesen des Internets widerspricht braucht nicht weiter betont zu werden. Nur noch die technischen Methoden sollen diskutiert werden, die Landesmedienanstalten wollen »verdammt lästig« werden. Ob dies auf den Wunsch nach dem Erhalt der eigenen Arbeitsplätze, zur Erreichung vermeintlich hehrer Ziele oder auf den Einfluß großer Medienkonzerne zurückzuführen ist, läßt sich schwer sagen.

Immerhin »wird [...] erstmals die Kategorie der geschlossenen Gruppe erwachsener Nutzer im Internet rechtlich eingeführt und ein gewisser Vorrang ihrer Bedürfnisse akzeptiertDanke. Spätestens da wird es doch