Hans Filbinger
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Hans Karl Filbinger (* 15. September 1913 in Mannheim; † 1. April 2007 in Freiburg-Günterstal) war ein deutscher Politiker und Rechtsanwalt. 1951 wurde er Mitglied der CDU, war von 1971 bis 1979 deren Landesvorsitzender in Baden-Württemberg sowie von 1973 bis 1979 einer ihrer stellvertretenden Bundesvorsitzenden. Von 1966 bis 1978 war er Ministerpräsident Baden-Württembergs, 1973/74 als solcher Bundesratspräsident.
Ab Februar 1978 wurde bekannt, dass Filbinger als Ankläger und Richter bei der Kriegsmarine 1945 Todesurteile gegen Deserteure beantragt und gefällt hatte. Dies leugnete er weitgehend und verlor dadurch zunehmend öffentlichen und innerparteilichen Rückhalt. Im August 1978 trat er als Ministerpräsident, später auch von seinen Parteiämtern zurück.
Elternhaus und Jugend
Der Vater, Johannes Filbinger, stammte aus dem oberpfälzischen Kemnath, seine Mutter, Luise geborene Schnurr, die bereits 1918 verstarb, aus dem badischen Sasbach. Auf dem großelterlichen Hof in Sasbach verlebte Hans Filbinger die Zeit des Ersten Weltkriegs und später viele Ferienzeiten. Die Gemeinde Sasbach, die Filbinger als seine eigentliche Heimat ansah, ernannte ihn 1968 zum Ehrenbürger.[1]
Ab 1924 besuchte Filbinger das Badische Realgymnasium I in Mannheim. Durch das Elternhaus stark katholisch geprägt, trat er 1928 als Schüler dem Bund Neudeutschland (ND) bei, der der katholischen Zentrumspartei nahestand. Dort stieg er bis zum Leiter des Mannheimer Gaus „Langemarck“ im Bezirk Nordbaden des ND auf. 1933 machte er in Mannheim sein Abitur.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten forderte Filbinger im April 1933 seine Bundesbrüder auf, die bisherigen Ziele weiterzuverfolgen, und formulierte das Programm des Bundes für die nächste Zukunft.[2]
Ausbildung in der NS-Zeit
Im Sommersemester 1933 begann Filbinger Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg zu studieren, unterbrochen 1934/35 von zwei Semestern an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Studienstiftung des Deutschen Volkes wählte ihn nicht als Stipendiaten aus, weil er „einen ausgesprochen religiösen und konfessionellen Weltanschauungshorizont“ habe.[3]
Filbinger war von 1933 bis 1936 Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) und des Wehrsportverbands der Freiburger Universität, der 1934 in die SA überführt wurde. Im Mai 1937 trat er in die NSDAP ein. 1987 erklärte er dies damit, dass ihm andernfalls „der weitere Berufsweg versperrt“ gewesen wäre.[4]
1937 legte er die erste juristische Staatsprüfung am Oberlandesgericht Karlsruhe ab und begann sein Referendariat. 1939 promovierte er in Freiburg über das Thema Die Schranken der Mehrheitsherrschaft im Aktien- und Konzernrecht bei Hans Großmann-Doerth. Danach wurde er zuerst Assistent, dann Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg. 1940 legte er die zweite juristische Staatsprüfung ab.
Militärzeit 1940–1946
1940 meldete Filbinger sich freiwillig zur Kriegsmarine und war vom 30. August 1940 an Soldat. 1943 erreichte er den Dienstgrad eines Oberfähnrichs zur See. Am 21. März 1943 wurde er zum Marinerichter berufen, obwohl er nach eigenen Angaben versucht hatte, der Berufung durch eine Meldung zur U-Boot-Flotte zu entgehen.
Ab April 1943 war er „Marinehilfskriegsgerichtsrat“, zunächst am Gericht des Befehlshabers der Sicherung Nordsee, Zweigstelle Cuxhaven. Von Mai bis August 1943 diente er am Gericht des Küstenbefehlshabers Deutsche Bucht, Zweigstelle Westerland, und zur gleichen Zeit auch beim Gericht des 2. Admirals der Ostseestation, Zweigstelle Westerland. Von August 1943 bis November 1944 ist Filbingers Name in den erhalten gebliebenen Gerichtsakten nicht nachzuweisen. In dieser Zeit diente er beim Gericht des Admirals der norwegischen Polarküste, Zweigstelle Kirkenes. Dieses Gericht verließ er nach eigenen Angaben am 25. Oktober 1944, weil die deutsche Front nach der Räumung Finnlands zurückverlegt wurde. Im November und Dezember 1944 war er am Gericht des Admirals der norwegischen Polarküste, Tromsø. Ab Januar 1945 bis Kriegsende war er beim Gericht des Kommandanten der Seeverteidigung Oslofjord in Oslo[5].
Dort geriet er bei Kriegsende in britische Kriegsgefangenschaft. Die Briten ließen die deutsche Militärgerichtsbarkeit zur Aufrechterhaltung der Ordnung weitgehend bestehen und setzten Filbinger bis Februar 1946 an seinem bisherigen Gericht weiter als Marinerichter für die deutschen Truppen ein.
Filbinger war nach den erhaltenen Strafverfahrenslisten an mindestens 234 Marinestrafverfahren beteiligt. In 169 Fällen war er Vorsitzender Richter oder Untersuchungsführer und damit für das Urteil bzw. die Strafverfügung direkt verantwortlich. In 63 Verfahren trat er als Ankläger auf. In sechs Fällen wurde die Todesstrafe verhandelt. In drei davon vertrat Filbinger die Anklage, in zwei Fällen fällte er als Vorsitzender Richter Todesurteile. Auf einen Fall nahm der eigentlich Unbeteiligte von außen Einfluss.[6]
Diese Mitwirkung wurde erst im Zusammenhang der Filbingeraffäre 1978 aufgedeckt. Dabei wurden nur bis dahin veröffentlichte, vielfach unvollständige Gerichtsakten berücksichtigt. Etwa 40 weitere Akten sind bis heute unter Verschluss.[7]
Aufstieg in der Landes-CDU
Nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft war Filbinger zunächst als Rechtsanwalt in Freiburg tätig. 1950 heiratete er Ingeborg Breuer (1921–2008) [8]; aus der Ehe gingen vier Töchter und ein Sohn hervor.
1951 begann Filbinger seine politische Karriere in der CDU. Seit 1953 war er Stadtrat in Freiburg. 1958 berief ihn Ministerpräsident Gebhard Müller erstmals zum Mitglied der Landesregierung. Als Staatsrat sollte er vor allem die Interessen Südbadens innerhalb des jungen Bundeslandes Baden-Württemberg wahrnehmen. 1960 wurde Filbinger in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt, dem er bis 1980 (zunächst für den Wahlkreis Freiburg-Stadt, ab 1976 für den Wahlkreis Freiburg I) angehörte. Ebenfalls 1960 wurde er Innenminister seines Bundeslandes.
1966 wurde er Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Südbaden (BCSV). Nach dem Zusammenschluss der Landesverbände Nordbaden, Südbaden, Nordwürttemberg und Württemberg-Hohenzollern zu einem Dachverband wählte die Landes-CDU ihn auf dem ersten Landesparteitag am 15./16. Januar 1971 zu ihrem Vorsitzenden. Der Dachverband war mit damals 45.000 Mitgliedern der drittstärkste Landesverband der CDU.
Ministerpräsident
Als Kurt Georg Kiesinger am 1. Dezember 1966 als Bundeskanzler nach Bonn wechselte, wurde Filbinger dessen Nachfolger als Ministerpräsident Baden-Württembergs. Dabei kam es zum Bruch mit der FDP, die eine sozialliberale Koalition anstrebte.
Nach dramatischen Koalitionsverhandlungen bildete Filbinger 1967 mit der SPD eine Große Koalition nach Bonner Muster (Kabinett Filbinger I). Mit dieser schaffte er die Konfessionsschule und konfessionelle Lehrerbildung ab. Nach der Landtagswahl von 1968 wurde die Koalition weitergeführt (Kabinett Filbinger II). Sie erreichte unter Federführung von Innenminister Walter Krause Anfang der 1970er Jahre eine Verwaltungsreform: Dabei wurde die Zahl der Gemeinden und Landkreise stark reduziert, wobei die neuen Landkreise und Regierungsbezirke die historischen Grenzen der früheren Länder Baden und Württemberg übersprangen.
In der Landespolitik trat Filbinger für die Vollendung der Integration von Baden in das Bundesland Baden-Württemberg ein. Diese bestätigte eine große Bevölkerungsmehrheit 1970 nach einer vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Volksabstimmung. 1971 konnte Filbinger vier bis dahin selbständige Landesverbände der CDU zum Landesverband Baden-Württemberg vereinen.
In der Bildungspolitik war Filbinger entschiedener Gegner der Gesamtschule und förderte stattdessen den Ausbau herkömmlicher Haupt- und Realschulen und Gymnasien. Er ließ auch christliche Gemeinschaftsschulen, selbstständige Pädagogische Hochschulen, Berufsakademien und Fachhochschulen zu, strich andererseits aber Gelder für Hochschulprojekte wie die Ulmer Hochschule für Gestaltung.
In der Bundespolitik vertrat Filbinger als einer der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CDU mit Alfred Dregger den rechten Parteiflügel der CDU. Er befürwortete entschieden den von Bund und Ländern 1972 eingeführten Radikalenerlass in einer in Baden-Württemberg geltenden strengeren Form: Alle Bewerber für den Öffentlichen Dienst wurden überprüft, alle Angehörigen als linksextrem eingestufter Parteien und Gruppen wurden vom Beamtendienst ausgeschlossen. Dies versuchte Filbinger über den Bundesrat auch als Bundesgesetz durchzusetzen. Er war zudem einer der schärfsten Gegner der Entspannungs- und Aussöhnungspolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt und lehnte den Grundlagenvertrag mit der DDR ebenso ab wie die Abkommen zur Anerkennung der Oder-Neiße-Linie mit Polen.[9]
Bei der Wahl vom 23. April 1972 errang die CDU unter Filbinger 52,9 Prozent der Wählerstimmen und damit erstmals in der Geschichte des Landes die absolute Mehrheit (Kabinett Filbinger III). Vom 1. November 1973 bis zum 31. Oktober 1974 war er Bundesratspräsident. In diesem Amt bekämpfte er die Reform des Abtreibungsparagraphen § 218 und verhinderte mit der Mehrheit der CDU-CSU-geführten Länder die Fristenlösung. Auch die Reform des Mietrechts, das Städtebauförderungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz bekämpfte er im Bundesrat, so dass entsprechende Gesetzesvorlagen neu verhandelt werden mussten.[10] 1973 nach dem Sturz Salvador Allendes verweigerte die von ihm geführte Landesregierung Flüchtlingen aus Chile, darunter sechs ehemaligen Regierungsmitgliedern, politisches Asyl.[11]
Ab 1975 versuchte Filbinger erfolglos, den Bau des Kernkraftwerks Wyhl durchzusetzen, dessen Planung er seit 1967 mit vorangetrieben hatte und zu dessen Aufsichtsrat er gehörte. Bekannt wurde seine Aussage: Wenn Wyhl nicht gebaut werde, würden in Baden-Württemberg „die Lichter ausgehen“. Massive Polizeieinsätze gegen Anti-AKW-Demonstranten führten dazu, dass sich viele Bauern und ehemalige CDU-Wähler der Region dem Protest anschlossen.
Bei der Landtagswahl von 1976 errang er mit der Wahlkampfparole „Freiheit statt Sozialismus“ mit 56,7 Prozent den bislang größten CDU-Wahlerfolg in der alten Bundesrepublik (Kabinett Filbinger IV). Danach wurde er mit 91,5 Prozent zum Landesvorsitzenden wiedergewählt.[12]
1977 erließ der Landtag von Baden-Württemberg auf Betreiben der von Filbinger geführten Landesregierung ein neues Universitätsgesetz, in welchem unter anderem die Verfasste Studentenschaft abgeschafft wurde. Filbinger gehörte nach der Schleyer-Entführung zum Großen Krisenstab der Bundesregierung. Im Anschluss an Günter Rohrmoser machte er im „Deutschen Herbst“ die Kritische Theorie als geistige Wegbereitung für den RAF-Terror verantwortlich.[13] 1998 bekräftigte er, die Vertreter der Frankfurter Schule seien die „maßgebliche Antriebskraft“ der „Exzesse“ an bundesdeutschen Hochschulen gewesen, die ihrerseits eine „Sympathisantenszene“ für den RAF-Terror gebildet habe: Damit einher ging jene „Befreiung zur Sexualität“, deren Auswirkungen wir heute in der Lawine von Pornographie und Perversion erleben müssen.[14]
Filbinger war in Baden-Württemberg sehr populär. Baden-Württemberg galt in seiner Ära als Vorbild politischer und wirtschaftlicher Stabilität und „Musterländle“ der CDU.