|
Bapperl
sind zu schade zum Ganz-weg-Archivieren. Deshalb hebe ich sie hier gesammelt auf. :-)
Nach einer Anfrage von gulli.com hier meine Antwort:
Guten Tag, Herr xxx,
zu dem von Wikipedia-Benutzer "Eynbein" behaupteten Abmahnfall habe ich keine Informationen. Sie erreichen ihn (nach kostenloser Anmeldung) über seine Benutzerseite und über die Funktion E-Mail senden" links unten in der Navigation.
Eine Korrektur zur Sache jedoch: Das Medienarchiv Wikimedia Commons enthält meinen Recherchen nach weit über 30000 Dateien mit dem Hinweis, dass die Urheber eine Namensnennung direkt am Bild oder in unmittelbarer Nähe erwarten. Meine Bilder enthalten nicht eine solche Forderung. Die vom Urheber vorgegebene Namensnennung hat an einer der jeweiligen Nutzung angemessenen Stelle zu erfolgen. In der Regel ist dies üblicherweise in Bildnähe zu erwarten; wenige Nutzungen erlauben vermutlich eine Nennung z.B. in einem Anhang - hierzu gibt es marktübliche Vorgehensweisen, jedoch keine Rechtsprechung konkret mit Bezug zu freien Lizenzen. Auf der Seite Commons:Weiternutzung werden Nutzungsbeispiele mit Attribution anhand unterschiedlicher Nutzungsarten beschrieben.
Zu den Darstellungen des Wikipedia-Benutzers "Brummfuss" bezüglich meiner Person nehme ich gerne Stellung.
Falsch ist unter anderem die Behauptung, ich hätte Alvar Freude "bereits 2008" schon einmal abgemahnt.
Falsch ist die Behauptung, ich wäre vor dem Amtsgericht Hamburg "ein erstes Mal gescheitert".
Falsch ist die Behauptung "Frau Nolte ließ nicht locker und versuchte es vor dem Landgericht Hamburg".
Falsch ist der in der Darstellung erweckte Eindruck, die Richterin des Amtsgerichts Hamburg habe beim ersten mündlichen Verhandlungstermin quasi ein Urteil gesprochen und dort sowohl eine Speicherung meiner Bilder als auch eine andere Urheberrechtsverletzung durch den "Webblaster" ausdrücklich verneint.
Falsch ist die Behauptung, ich hätte eine "Wunschsumme von 58.000 Euro" gefordert.
Richtig ist statt dessen, dass ich Herrn Freude erstmals Anfang 2009 wegen der meiner Meinung nach unzulässigen Verwendung von 70 Fotos abgemahnt habe. Die Abmahnung beinhaltete eine Unterlassungsforderung sowie eine Schadenersatzforderung in Höhe von 1400 Euro (berechnet auf 20 Euro je Foto). Das Schreiben enthielt außerdem einen Hinweis auf die potenziellen Kosten im Falle einer Unterlassungsklage.
Nach einer ersten Antwort von Herrn Freude und seinem Anwalt bot ich an, nach Abgabe einer Unterlassungserklärung durch ihn (die natürlich auch eine sofortige Unterlassung der Nutzung beinhaltet hätte) den finanziellen Teil der Abmahnung einvernehmlich zu lösen. Herr Freude lehnte dies ab.
Herr Freudes Behauptung, der von ihm betriebene "Webblaster" stelle keine urheberrechtlich relevante Nutzung der dort verbreiteten Inhalte dar, sondern sei lediglich eine Art Browser und daher zulässig, wollte ich - in einem ersten Schritt - gerichtlich klären. Hierfür mahnte ich ihn Ende 2009 wegen der Verbreitung eines journalistischen Textes ab. Er lehnte erwartungsgemäß wie zuvor die Unterlassung ab.
Dies war Grundlage für das Einreichen einer Klage - jetzt mit anwaltlicher Unterstützung - beim Amtsgericht Hamburg. Die sehr überschaubare Streitwertberechnung erfolgte auf Grundlage der von mir dort geforderten 890 Euro Schadenersatz (berechnet nach marktüblichen und von Gerichten regelmäßig anerkannten Honorarlisten). Eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht hätte ein Vielfaches an Kosten verursacht.
Das von mir eingeleitete Klageverfahren wurde vom Gericht auf drei mündliche Verhandlungen jeweils mit vorhergehenden schriftlichen Stellungnahmen beider Parteien angesetzt. Beim ersten mündlichen Termin verglich die Richterin die Darstellung fremder Inhalte durch den "Webblaster" mit Framing. Dies kann - je nach Einzelfall - zulässig oder unzulässig sein. Sie erklärte, dass ich in Bezug auf den Webblaster (noch) nicht ausreichend dargelegt, also bewiesen habe, worin die Unzulässigkeit der Nutzung bzw. der eingesetzten Technik bestehe. Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Aspekte in dem anschließenden schriftlichen Verfahrensteil verwies die Richterin das Verfahren an die entsprechende Kammer des Hamburger Landgerichts weiter. Zusätzliche Kosten entstanden hierdurch nicht.
Der dortige Richter machte in der nächsten mündlichen verhandlung die Frage, ob eine urheberrechtlich relevante Nutzung durch den "Webblaster" vorliege, davon abhängig, ob während der Verbreitung der Inhalte durch den "Webblaster" eine Zwischenspeicherung, also die Erstellung einer Kopie stattfinde.
Dies hätte ich per Gutachter beweisen müssen. Ich wäre hierzu auf die Kooperation von Herrn Freude und eventuell seines Providers angewiesen gewesen; die Gutachterkosten waren zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar (der Richter nannte Beispiele mit 3000 und 15000 Euro). Ob ich diesen Weg wähle oder die Klage zurückziehe, musste vor Ort entschieden werden, Ich zog die Klage zurück. Über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des "Webblasters" fiel also keine gerichtliche Entscheidung.
Die Verfahrenskosten inklusive beiden Anwälten lagen bei rund 500 Euro.
Anfang 2009 hatte ich außer Herrn Freude acht weitere Betreiber von sogenannten Live-Spiegeln abgemahnt. Diese Nutzung der Wikipedia ist wegen der zusätzlichen Belastung der Wikimedia-Datenbanken untersagt (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WN#Live-Mirrors).
Die von mir abgemahnten Spiegel hatten alle einen eindeutigen kommerziellen Charakter (Firmenseiten und Bannerwerbung); der dort beabsichtigte indirekte Bildnachweis durch externe Verlinkung auf die Wikipedia schlug aufgrund fehlerhafter Skripte komplett fehl.
Sieben Betreiber schalteten die Wikipedia-Einbindung komplett ab; einer schaltete den Bildimport ab. Fünf Betreiber antworteten gar nicht, lehnten Zahlungen ab oder baten um kompletten Erlass; ich ließ es darauf beruhen. Zwei Betreiber boten mir eine Schadenersatzzahlung für die unzulässige, 70fache Bildnutzung an, davon einer, der gleich eine ganze Reihe von Platzhalterseiten (zwecks Suchmaschinenranking und/oder späteren Verkaufs) betrieb. Ich erhielt 150 Euro und 500 Euro und stellte beiden eine reguläre Rechnung zwecks Absetzung beim für das Finanzamt aus.
Diese Einnahmen habe ich selbstverständlich versteuert und mit dem "Gewinn" einen Teil des Klageverfahrens gegen Herrn Freude eingesetzt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Freundliche Grüße
Martina Nolte
Der Chefredakteur von Gulli ist unter anderem bei anderen Wikipedia-Fotografen weiter auf der Suche nach einer echten Abmahn-Story (Beispiel). Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort irgendwas zustande kommt, dass nicht sowieso schon lange im Internet zu finden ist.
Heute (3. März 2011) erhielt ich eine Mail, dass Heise Online eine Strafanzeige gegen mich und andere Wikipedia-Nutzer vorliege, die Benutzer:GeorgZoche am 2. März bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gestellt habe. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung in dieser Sache. Meine Antwort:
Hallo xxx,
der Artikel hat eine längere Vorgeschichte, die den aktuellen Konflikt erklärt.
Benutzer GeorgZoche stellte im September 2010 kurz nacheinander die Artikel "Bancor" und "Die wirtschaftliche Neuordnung Europas" in die Wikipedia ein. Als Quelle referenzierte er mehrfach sein eigenes Buch [1].
Beide Artikel entsprachen nicht den sprachlichen und formalen Anforderungen der Wikipedia, unter anderem auch den Anforderungen an Belege und Quellen. Sie wurden deshalb auf zwei Qualitätssicherungsseiten zwecks Überarbeitung eingetragen. [2] + [3]
Insbesondere akzeptierten mehrere Wikipedianer Herrn Zoches Buch nicht als ausreichende Quelle und löschten die entsprechenden Passagen, Referenzen und Weblinks aus dem Text. Ein Konfliktpunkt war schon damals, dass Herr Zoche (mithilfe der zahlreichen Referenzen und Hyperlinks auf sein Buch) als Autor direkt IM Artikel genannt werden wollte. Ihn als Autor nicht zu nennen, stelle eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Autoren eines Artikels werden in der Wikipedia aber (leider) grundsätzlich nicht direkt im Artikel genannt, sondern können nur über den Reiter "Versionen/Autoren" aufgerufen werden. Wer Texte in die Wikipedia einstellt, stellt sie unter eine Freie Lizenz, die eine Weiterbearbeitung und Weiternutzung erlaubt. Dass Herr Zoche seine Texte auch woanders veröffentlicht, spielt für die Wikipedia urheberrechtlich und lizenzrechtlich keine Rolle.
Der Artikel "Die wirtschaftliche Neuordnung Europas" zitierte außerdem sehr umfangreich aus einer Rede vom 25. Juli 1940 von Walther Funk, Reichswirtschaftsminister und Präsident der Deutschen Reichsbank in der Zeit des Nationalsozialismus. Deshalb wurde ein Löschantrag auf den Artikel gestellt [4]. Ich hatte vorher bereits die Einleitungssätze des Artikels entsprechend der Wikipedia-Anforderungen neu geschrieben, entfernte nun außerdem die fremde Rede aus dem Text und änderte weitere Passagen, um die Relevanz des Artikels zu verdeutlichen. Der Artikel wurde deshalb behalten und alle vorhergehenden Artikelversionen mit der unzulässig wiedergegebenen Funk-Rede gelöscht. In der Versionsgeschichte/Autorenliste hinterließ der ausführende Administrator den Vermerk "habe die versionslöschung gerade vorgenommen. Erstautor war Benutzer:GeorgZoche" [5]
Alles schien damit in Ordnung, bis Herr Zoche vor wenigen Tagen beide Artikel wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung löschen lassen wollte [6]. Ich wies darauf hin, dass die Bearbeitung des (inzwischen sehr kurzen) Artikels "Die wirtschaftliche Neuordnung Europas" überwiegend von mir stammte und erklärte die lizenz- und urheberrechtliche Situation auch auf der Diskussionsseite des Artikels nochmals.[7]
Das Contributors-Tool [8] zeigt die Anzahl der Autorenbeiträge an einem Artikel an, das Analyse-Programm Wikihistory [9] zeigt farbig markiert an, von welchem Autor welche Textpassagen stammen. Gelöschte Artikelversionen können von beiden Tools nicht ausgewertet werden. Die Originalfassung [10] von Herrn Zoche und der jetzige Wikipedia-Artikel [11] haben aber ohnehin kaum noch irgendwelche Gemeinsamkeiten. Einem eventuellen Ermittlungsverfahren gegen mich sehe ich daher gelassen entgegen.
In der Tat hat Herr Zoche etliche Instanzen der Wikipedia bemüht, um seinen Standpunkt zu verdeutlichen. [12] + [13] Es wurde dabei jedoch immer wieder deutlich, dass er trotz längerer Bemühungen und Erklärungen verschiedener Wikipedianer grundlegende Richtlinien des Projektes nicht akzeptieren konnte und offenbar bis heute nicht akzeptieren kann.
Viele Grüße Martina Nolte
Gestern (11.5.11) lag tatsächlich eine Vorladung zur Anhörung in meinem Briefkasten. Hätte ich nicht gedacht.
Update 26. Mai: Heute war ich bei der Polizei, um meine Stellungnahme abzugeben (90% des obigen Texts, leicht gekürzt und mit den Links als Fußnoten). Dieser Teil meiner Benutzerseite lag aber schon ausgedruckt in der Akte. ^^ Jetzt halt nochmal als Anlage zu meiner Aussage, zusammen mit der deutschen Version der CC-by-sa (Abschnitt "3. Einräumung von Nutzungsrechten" markiert... ). Dass der gute Georg Zoche seinen Text selbst in die Wikipedia eingestellt hatte, ging aus den 41 Seiten seiner Strafanzeige ja nicht so wirklich eindeutig hervor, auch die Sache mit den Freien Lizenzen bei uns stand nicht ordentlich drin. Wir haben fast ne Stunde geredet und meine Aussage formuliert. Die Wikipedia-Abläufe (QS, TF, LA/LD, CC-by-sa usw.) sind für Außenstehende nicht so ohne weiteres zu verstehen, aber der Beamte hat die Sache ziemlich gut auf den Punkt gebracht. Zwei kleine Korrekturen und fertig. War eine nette, entspannte Atmosphäre. Die Ermittlung ist auf mich beschränkt. Das Päckchen geht jetzt zurück an die Staatsanwaltschaft.
Seit vielen Jahren streiten wir innerhalb des Projektes über die Lizenzanforderungen von Wikipedia-Inhalten (zur GFDL, zur Autorennennung, CC, zur Urhebernennung am Foto, nochmal, zu Fotos von fremdem Eigentum, zur Umlizensierung (Doppellizensierung?) auf Creative Commons, nochmal und wieder, wieder zur Urhebernennung, nochmal und nochmal).
- Im April 2009 hatte mir (anlässlich meines Vorgehens gegen Betreiber von Live-Spiegeln) der damalige Vorstandsvorsitzende von Wikimedia Deutschland zugesagt, zu vielen dieser ungeklärten Fragen ein Rechtsgutachten zu erstellen.
- Wikimedia Deutschland hat dafür alle notwendigen Mittel. Und den satzungsgemäßen Auftrag.[1]
- Wie gesagt: April 2009. Angeblich wurden die Fragen sofort an die Kanzlei JBB weitergeleitet. Mal hieß es, ein Gutachten solle "Positivbeispiele" praktikabler Nachnutzungen hervorbringen. Sehr schön. Dann, nach langer Sendepause: ein Gutachten sei "in Arbeit". Nach erneutem Hin und Her: der Vorstand sei noch nicht entschieden. Unter anderem werde darüber nachgedacht (!), Fragen für ein Rechtsgutachten zunächst breiter in der Community zu diskutieren. Als wieder nichts geschah, initiierte ich selbst diese Diskussion unter unseren "Urheberrechtsexperten". Sie versandete (erwartungsgemäß) schnell wieder in den üblichen Streitereien.
- Endlich. Im Dezember 2010 entschied der WMDE-Vorstand, Musterklagen zu unterstützen, um ungeklärte Rechtsfragen rund um freie Lizenzen zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu bringen. Ich hoffe, dass dieses Vorhaben bald zur Umsetzung gelangt und wir von dem ersten Fall lesen dürfen.
-
- ↑ "Dem Zweck des Vereins sollen namentlich dienen: [...] die Klärung [...] rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Freien Inhalten und Wikis zum Beispiel durch Gutachten...".
Meine Mitarbeit in Wikipedia begann u.a. an Artikeln zur Gattung Strumpfbandnattern, die ich mit eigenen Fotos bestückt habe. Schon bald tauchten etliche dieser Fotos querfeldein auf privaten ebenso wie auf kommerziellen Internetseiten auf - ohne jeden Hinweis auf meine Urheberschaft, ohne Weitergabe der freien Lizenz usw.
Freie Inhalte auf Wikipedia, Bildung von und für jedermann - eine schöne Idee, an der ich mich gerne beteiligt hatte. Aber Freiwild sind auch diese Inhalte nicht! Sogar große Kommerzanbieter, die ihre Seiten selbstverständlich mit einem Copyrightvermerk versehen und ihre eigenen Urheberrechte von einer ganzen Rechtsabteilung problemlos schützen lassen können, bedienen sich reihenweise an den "freien" Texten und an "freien" Fotos z.B. aus Wikipedia, Fotolia und Pixelio und ignorieren stumpf die ohnehin wenigen Auflagen, die mit der Nutzung dieser Werke verbunden sind. Eine Frechheit.
Texte und Fotos kostenlos via Wikipedia zur Verfügung zu stellen und trotzdem ein Minimum der eigenen Urheberrechte gewahrt sehen zu wollen, widerspricht sich für mich nicht.
Löschpraxis
Ich unterstütze die Unterschriftenliste gegen eine liberale Löschpraxis. Ich bin dafür, Plagiate, Selbstdarstellung/Werbung, Theoriefindung, POV & banale Sammlerstücke zügig zu löschen – und damit Ressourcen zu schonen für Verbesserungen an behaltenswerten Artikeln.
Meine Diskussionsseite
eMail via Wikipedia
|